Kfz-Versicherungen vergleichen

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Kfz-Versicherung Vergleich von FinanceScout24

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: January 17, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Aus über 300 Tarifen von namhaften Versicherungen wählen und künftig um bis zu 850 Euro pro Jahr günstiger unterwegs sein – mit dem Kfz-Versicherungsvergleich von FinanceScout24 ist das möglich!

    Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie unser Kfz-Vergleichsrechner funktioniert, welche Faktoren sich auf die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Versicherung auswirken und wodurch Sie am meisten sparen können. Zudem beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Kfz-Versicherung und erklären wichtige Fachbegriffe.

    Das Wichtigste zur Kfz-Versicherung und dem Kfz-Vergleichsrechner in Kürze

    1. Welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung?

    Die Prämie wird unter anderem durch die Schadenfreiheitsklasse berechnet, aber auch der Fahrzeugtyp und der Zulassungsort fließen ein. Weitere Faktoren, die die Höhe der Versicherungsprämie für Verbraucher beeinflussen, sind unter anderem die Art der Nutzung, der Fahrzeughalter und die Zahlungsweise.

    1. Wodurch lassen sich die Beiträge reduzieren?

    Mindernd auswirken können sich eine höhere Selbstbeteiligung, ein Garagenstellplatz und eine Werkstattbindung. Je nach Versicherung können zusätzliche Rabatte durch Fahrsicherheitstrainings realisiert werden. Weiter unten finden Sie 16 Spar-Tipps für Ihre Kfz-Versicherungsbeiträge.

    1. Welche Kündigungsfristen gilt es zu beachten?

    Die meisten Verträge für Kfz-Versicherungsschutz müssen beim Kfz-Versicherer zum 30. November gekündigt werden, da sich diese zum 1. Januar erneuern. Die Kündigungsfrist beträgt also vier Wochen. Bei unterjährigen Verträgen können die Fristen abweichen.

    Kfz-Versicherungen vergleichen: In 6 Schritten zum passenden Angebot

    Schritt 1: Angaben zu Standort und Fahrzeug

    Bevor Sie verschiedene Tarife vergleichen, geben Sie zunächst Ihr Ortskennzeichen ein und wählen Ihr Fahrzeug. Die Eingabe der HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein beschleunigt diesen Schritt.

    Liegen diese Nummern nicht vor, können Sie anhand von Marke und Modell eine individuelle Auswahl treffen. Hierfür steht Ihnen eine Auflistung der verschiedenen Modelltypen nach aktuellem Stand zur Verfügung. Anschließend geben Sie bei Halterwechsel oder Erstversicherung noch Daten zur Zulassung und den ungefähren Neuwert an.

    Schritt 2: Angaben zu Nutzung, Versicherungsnehmer und Fahrern

    Im Folgenden beschreiben Sie die Nutzung und Jahresfahrleistung und machen persönliche Angaben zu sich selbst als Versicherungsnehmer. Diese Informationen können zu günstigeren Tarifen führen, da etwa Berufsgruppenrabatte für Beamte vergeben werden. Auch geben Sie hier an, ob weitere Personen das Fahrzeug führen dürfen und wie viele Kilometer jährlich gefahren werden.

    Schritt 3: Angaben zur aktuellen Versicherung

    Hier geben Sie (falls relevant) an, bei welchem Anbieter Sie derzeit Versicherungsnehmer sind und seit wann dies der Fall ist. Ist ein Wechsel geplant, wird dies mit Kündigungsservice oft vom neuen Versicherer übernommen.

    Schritt 4: Angaben zu Schadenfreiheitsrabatt und weiteren Rabatten

    Die Angabe der Schadenfreiheitsklasse ist wichtig für die Prämienhöhe. Zusätzlich machen Sie in diesem Schritt Angaben hinsichtlich möglicher Zusatzrabatte, die für manche Versicherungsnehmer relevant sind.

    Schritt 5: Gewünschter Versicherungsumfang

    Im nächsten Schritt haben Sie eine Auswahl zwischen den jeweiligen Schutzarten und können  alle relevanten Rabatte auflisten. Sie können entweder den Vorschlag von FinanceScout24 wählen oder selbst eine günstige Kfz-Versicherung zusammenstellen.

    Überlegen Sie sich, ob Ihnen die Kfz-Haftpflicht ausreicht, oder ob Sie eine Teilkasko oder Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen möchten. Selbstbehalte und zusätzliche Bausteine wählen Sie individuell.

    Schritt 6: Angebote vergleichen

    Nun erhalten Sie einen anonymen Vergleich aller Versicherungstarife. Über die Filterfunktion können Sie direkte Vergleiche vornehmen und Ihren Kfz-Versicherungswechsel gründlich durchdenken.

    Sagt Ihnen ein Angebot zu, nehmen Sie den Online-Abschluss direkt vor. Die meisten Versicherungen versenden noch am selben Tag die Versicherungsbestätigung inklusive der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Darüber hinaus bieten viele Versicherer einen kostenlosen Kündigungsservice an, falls Ihr Auto bisher bei einem anderen Unternehmen versichert war.

    Tipp:

    Beim Vergleich von Kfz-Versicherungstarifen sind Sie umso schneller, je vollständiger die verfügbaren Unterlagen sind. Legen Sie Fahrzeugschein, Führerschein und ggf. die Unterlagen des bisherigen Versicherers daher am besten gleich bereit. 

    Wann kann ich die Versicherung kündigen oder wechseln?

    Haben Sie im Kfz-Versicherungsvergleich einen günstigeren Tarif entdeckt und möchten Sie Ihre Autoversicherung nun kündigen, können Sie dies nur unter bestimmten Voraussetzungen tun:

    Zum Ablauf des Versicherungsjahres (ordentlich)

    Traditionell endet die Laufzeit mit dem Kalenderjahr – in diesem Fall muss die Kündigung bis zum 30.11. erfolgen. Immer häufiger weichen Versicherer aber hiervon ab, prüfen Sie daher Ihren Vertrag.

    Bei einer Beitragserhöhung

    Steigen die Prämien oder ändern sich die Vertragsbedingungen, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Eine Beitragserhöhung teilt Ihnen Ihr Versicherer rechtzeitig mit.

    Nach einem Schaden

    Nach der Abwicklung eines Schadenfalls haben Sie – wie auch Ihr Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses besteht einen Monat lang, selbst wenn die Kfz-Versicherung geleistet hat. 

    Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

    Wenn Sie ein neues Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, sind Sie nicht an den alten Vertrag oder Kfz-Versicherer gebunden. Bei neu gekauften Fahrzeugen, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, genießen Sie freie Versicherungswahl. Bei der Übernahme eines Gebrauchtwagens nehmen Sie auch zeitgleich die Versicherung des damaligen Halters mit. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese auch weiter zu nutzen. Über die eVB-Nummer wird die alte Versicherung bei Zulassung automatisch informiert.

    Übrigens:

    Je nachdem, wie die Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung ausfällt, sollten Sie zunächst wechseln und dann kündigen. Nach mindestens einem Jahr Laufzeit müssen Sie für die Kündigung keine Gründe nennen. Es genügt die Mitteilung an die bisherige Versicherungsgesellschaft, dass gekündigt bzw. gewechselt wird. Diese muss innerhalb der Frist von vier Wochen zur Hauptfälligkeit bei der Kfz-Haftpflicht eintreffen.

    Welche Faktoren wirken sich auf die Höhe der Kfz-Versicherung aus?

    Es gibt verschiedene Aspekte, die die Höhe Ihres späteren Versicherungsbeitrages beeinflussen. Hierzu gehören sowohl harte als auch weiche Kostenfaktoren, die Sie im Kfz-Vergleichsrechner berücksichtigen können. Diese Faktoren sind:

    • Selbstbeteiligung: Wie viel Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall aus eigener Tasche zahlen, wirkt sich direkt auf die Höhe der Prämie aus.
    • Regionalklasse: Der Ort oder Kreis, in dem Ihr Auto zugelassen wird, ist einer speziellen Regionalklasse zugeordnet.
    • Typklasse: Manche Modelle sind häufiger in Schadensereignisse verwickelt, was das Risiko aus Sicht des Versicherers erhöht.
    • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Um abschätzen zu können, wie hoch Ihr persönliches Risiko für einen Unfall ist, gibt es die Schadenfreiheitsklasse.

    Was genau ist der Schadenfreiheitsrabatt?

    Hinter jeder SF-Klasse steht ein bestimmter Beitragssatz, der von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ist. Wie genau er ausfällt, erfahren Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie schadenfrei versichert waren, desto höher fällt Ihr Schadenfreiheitsrabatt aus. Er hat eine Bedeutung in Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko, nicht jedoch bei der Teilkasko. Da langjährige statistische Werte als Grundlage vorhanden sind, werden SF-Klassen mittlerweile bis zu SF 35 berechnet. Klasse 0 bedeutet, dass die Fahrerlaubnis jünger als drei Jahre ist. SF ½ gibt es als erste wirkliche SF-Klasse, danach gilt SF 1 für ein schadenfreies Jahr, SF2 für zwei und so weiter.

    • Fahrzeugnutzer: Wer das Fahrzeug fährt, ist für die Versicherung eine wichtige Information. Handelt es sich um einen Fahranfänger, ist das Risiko höher.
    • Eigenheim und Familie: Auch Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen können von Rabatten profitieren. Vor allem wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung beim selben Anbieter abgeschlossen haben, wird die Kfz-Versicherung oftmals deutlich günstiger.
    • Jährliche Fahrleistung: „Wenigfahrer“ genießen häufig Preisnachlässe. Kalkulieren Sie bei der Schätzung der jährlichen Fahrleistung großzügig, um die vereinbarte Grenze nicht versehentlich zu überschreiten.
    • Fahrzeugunterbringung: Je nachdem, ob Ihr Auto in einer Garage oder an der Straße steht, kann das Risiko für Schäden sehr unterschiedlich ausfallen.
    • Werkstattbindung: Ob Sie im Schadenfall selbst entscheiden, welche Werkstatt Sie aufsuchen, oder ob dies die Versicherung tun kann, ist ein weiterer Einflussfaktor.
    • Zahlweise: In der Kfz-Versicherung können Sie Ihre Prämien wahlweise häufiger oder seltener begleichen. Im Regelfall gilt für die meisten Tarife: Je seltener, desto günstiger.
    • Berufsrabatte: Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder Branchen genießen in der Kfz-Versicherung günstigere Tarife.

    Exkurs: Rabattschutz und Rabattretter

    Die teuersten und die günstigsten Kfz-Tarife im Vergleich zeigen deutliche Unterschiede von 50 bis 60 Prozent. Grund hierfür ist der starke Wettbewerb zwischen den Versicherern. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, die Kfz-Versicherungen zu vergleichen.

    Diese 16 Spar-Tipps und Empfehlungen helfen Ihnen dabei, eine besonders günstige Kfz-Versicherung abzuschließen:

    Auf Neukunden-Tarif umsteigen

    Für Neukunden halten Versicherer oftmals spezielle Tarife bereit. Ein Wechsel kann sich aus diesem Grund besonders lohnen. Und selbst wenn Sie nicht wechseln möchten, ist es empfehlenswert, einmal jährlich bei dem gleichen Versicherer einen Neukundentarif berechnen zu lassen.

    Selbstbeteiligung erhöhen

    Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer höheren Selbstbeteiligung deutlich im Beitrag drosseln. In einem Schadensfall müssten Sie dann zwar einen höheren Betrag selber zahlen, sparen dabei aber bei den regulären Beiträgen.

    Rabatte überprüfen

    In der Kfz-Versicherung gibt es einige Gruppen Begünstigter, die sich aus unterschiedlichen Gründen für Rabatte qualifizieren. Dies gilt etwa für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Je nach Versicherung werden 10 bis 30 Prozent Rabatt gewährt. Zusätzlich zählen Landwirte, Beamte und Mitarbeiter in der Versicherungsbranche zur Gruppe der Privilegierten. Die Versicherer entscheiden jedoch individuell, wie die Rabatte ausfallen.

    Verbraucht Ihr Auto besonders wenig Kraftstoff und fährt es schadstoffarm, sind häufig ein Ökorabatt oder Öko-Tarife möglich. Informieren Sie sich aber im Vorfeld, ob Öko-Tarife auch insgesamt ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

    Besitzen Sie Wohneigentum, leben Sie mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt oder nennen Sie ein Motorrad Ihr Eigen? Auch das könnte Sie für Rabatte bei einzelnen Kfz-Versicherungsanbietern qualifizieren.

    Garagenstellplatz

    Steht das Fahrzeug in Ihrer eigenen Garage, zahlen Sie oft einen günstigeren Beitrag. Wichtig ist, dass es sich um eine abschließbare Einzel-, Doppel- oder Tiefgarage handelt

    Kilometer und Anzahl der Fahrer überprüfen

    Fahren Sie zum Beispiel weniger als 15.000 Kilometer im Jahr mit Ihrem Auto, sinkt auch Ihr Unfallrisiko und der Verschleiß ist geringer. Dies resultiert in ebenfalls niedrigeren Beiträgen. Allerdings sollten Sie nicht aus Kostengründen schwindeln: Fällt auf, dass Sie mehr Auto fahren als Sie angegeben haben, kann die Versicherung im Schadenfall die Regulierung ablehnen oder diese nicht in vollem Umfang leisten. Versuchen Sie daher, Ihre jährliche Fahrleistung möglichst realistisch einzuschätzen.

    Schränken Sie den Fahrerkreis nur auf den Halter ein, belohnen einige Versicherungsanbieter dies mit weiteren Rabatten. Allerdings dürfen dann tatsächlich keine weiteren Fahrer das versicherte Auto nutzen. Notfahrten, etwa ins Krankenhaus oder zum Arzt, sind hiervon natürlich ausgenommen.

    Zweitwagenregelung nutzen

    Wer einen Zweitwagen versichern lassen möchte, erhält bei vielen Anbietern spezielle Vergünstigungen. Dies gilt aber meist nur dann, wenn auch der Erstwagen bei derselben Gesellschaft versichert ist.

    Für Fahranfänger kann die Zweitwagen-Regelung den Zugang zur SF-Klasse 1/2 ermöglichen. Sollte der Erstwagen schon unter einer sehr guten Schadenfreiheitsklasse rangieren, könnte sogar eine noch bessere Klasse möglich sein. Bezüglich der Konditionen rund um Zweitwagen informieren Sie sich am besten individuell, denn diese fallen recht unterschiedlich aus. Auch lohnt es sich, trotz eines gewährten Zweitwagen-Rabatts einen Vergleich vorzunehmen, um eventuell günstigere Optionen nicht zu verpassen.

    Fahrsicherheitstraining

    Ein paar Versicherungen gewähren einen Rabatt von fünf Prozent oder mehr, wenn Sie an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Oftmals genügt allein der Nachweis über die Teilnahme. Meistens handelt es sich hier um Tarife von Anbietern, die selbst Fahrsicherheitstraining vermitteln.

    Jährliche Zahlweise wählen

    Wenn Sie die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung jährlich statt monatlich zahlen, können Sie bis zu zehn Prozent einsparen. Die Versicherungen gewähren diesen Rabatt, weil der Aufwand bei einer Einmalzahlung deutlich geringer für sie ist. Wenn Sie zusätzlich einer Lastschrift zustimmen, sparen Sie noch mehr.

    Tipp:

    Prüfen Sie, ob nicht andere Versicherer auch nach Anwendung des Rabatts dennoch günstiger sind.

    Rückstufung berechnen

    Es kann sich lohnen, einen Schaden selbst zu bezahlen und die Leistung der Versicherung hierdurch zu umgehen. In diesem Fall bleibt die Rückstufung der SF-Klasse aus.

    Kasko-Schutz überprüfen

    Benötigen Sie wirklich eine Vollkasko für Ihren Wagen, oder reicht eine Teilkasko aus? Je nach Antwort auf diese Frage kann die Versicherung deutlich günstiger ausfallen.

    Begleitetes Fahren

    Wer am Programm zum begleiteten Fahren teilgenommen hat, profitiert nicht selten von günstigeren Tarifoptionen.

    Telematik-Baustein

    Bei Telematik handelt es sich im Grunde um Tarife, die gutes Fahrverhalten mit günstigen Konditionen belohnen. Im Auto ist eine Box untergebracht, die bestimmte Daten aufzeichnet und an den Versicherer übermittelt.

    Mitgliedschaften und Abos

    Geben Sie bei der Versicherung unbedingt an, wenn Sie Mitglied im ADAC sind. Das kann Ersparnisse für Sie bedeuten. Auch wer eine BahnCard oder eine Monatskarte für den ÖPNV hat, kann Rabatte bekommen. Bei ihm ist nämlich zu erwarten, dass er weniger mit dem Auto unterwegs ist und es seltener zu Schäden kommt.

    Auf freie Werkstattwahl verzichten

    Bei Kaskoversicherungen reduziert  oft die Einwilligung zu einer Werkstattbindung die Beiträge. Dabei dürfen dann nur Werkstätten in Anspruch genommen werden, die der Versicherer vorgibt. Vor allem in ländlichen Regionen sollten Sie genau prüfen, wie groß die Entfernung zur nächstmöglichen Partnerwerkstatt ist.

    Rabattübertragung

    Auch Schadenfreiheitsrabatte zu übertragen kann die Beiträge senken. Hier gelten je nach Versicherung allerdings unterschiedliche Bedingungen. Der übertragende Fahrer kann diese dann nicht mehr selbst für seine Kfz-Versicherung nutzen. Infrage kommen beispielsweise Großeltern, die praktisch nicht mehr fahren und damit auf ihre SF-Klasse nicht angewiesen sind.

    Es gibt einige Spartipps für Fahranfänger: So macht es Sinn, das eigene Auto zunächst über Vater oder Mutter anzumelden. Es wird dann in der SF-Klasse ½ versichert, also mit ungefähr 140 Prozent. – vorausgesetzt, auch das erste Auto ist entsprechend eingestuft. Manche Versicherungen gewähren diesen „Elternbonus“, womit die teure Einstiegsversicherung mit oft 230 Prozent vermieden werden kann.

    Welche Autoversicherung ist die Richtige für mich?

    Autobesitzer können drei verschiedene Kfz-Versicherungen abschließen: Eine Kfz-Haftpflicht-, eine Teilkasko- und eine Vollkasko-Versicherung. Ist schlicht von der Kfz- oder Autoversicherung die Rede, ist meist Erstere gemeint, denn bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche für jedes Auto abgeschlossen werden muss. Die anderen beiden Policen bieten optional zusätzlichen Schutz.

    Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn das betroffene Auto neu oder erst wenige Jahre alt ist. Um den optimalen Schutz für Ihr Auto zu finden, sollten Sie zum einen verschiedene Kfz-Versicherungen vergleichen, zum anderen auch unterschiedliche Modelle – etwa mit höherem Selbstbehalt – abwägen.

    Welche Versicherungen gibt es und was schützen diese?

    Sobald Sie mit Ihrem PKW am Straßenverkehr teilnehmen möchten, ist mindestens eine Kfz-Haftpflicht notwendig. Zusätzliche Optionen, also die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung eignen sich gut, um den Schutz Ihrer Kfz-Versicherung so individuell wie möglich zu gestalten. Ein Überblick zeigt, was Kfz-Versicherer jeweils bieten.

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung

    Sobald es zu einem Unfall oder Schaden kommt, den Ihr Fahrzeug bei anderen verursacht, greift dieser Grundschutz. Schäden am eigenen Auto sind nicht abgedeckt.

    Eine Besonderheit bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, dass sie die alleinige Regulierungsvollmacht besitzt. Sie hat also das Recht, auch ohne Ihre Zustimmung einen Schaden zu übernehmen (regulieren) und führt alle Verhandlungen mit dem Geschädigten. Sie übernimmt reine Vermögensschäden, aber auch Sachschäden wie Reparaturen oder eben Personenschäden. Meist klagt der Geschädigte dennoch auch gegen Sie als Fahrer oder Halter, womit Sie nicht als Zeuge auftreten und vereidigt werden können.

    Muss die Haftpflicht abgeschlossen werden?

    Ja, denn nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) müssen Sie zur Zulassung einen Versicherungsschutz mit einer gewissen Mindestdeckungssumme nachweisen. Sie haben hier dann auch die Qual der Wahl, denn dank des Kontrahierungszwang muss jede Versicherung Ihren Antrag auf Haftpflichtversicherung annehmen. Ausgenommen sind Fälle, in denen Sie mit der Prämienzahlung in Verzug waren und die Versicherung gekündigt wurde. Oder wenn Sie Ihre „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzt haben, also falsche oder ungenügende Angaben im Antrag gemacht haben.

    Schadensersatzrecht bei Haftpflichtversicherung?

    Entgegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht, wo Sie als Privatperson versichert sind, greift bei der Kfz-Haftpflichtversicherung die Versicherung für das Fahrzeug. Schließlich kann ja auch vom Fahrzeug selbst eine Gefahr ausgehen, ohne dass Sie daran eine Schuld hätten. 

    Zwar sind Sie als Fahrer dem Geschädigten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn es zu einem Unfall kommt. Allerdings besagt § 7 Straßenverkehrsgesetz auch, dass insbesondere der Halter haftbar gemacht werden kann. Sie sind dann 

    Halter im Sinne dieses Gesetzes, wenn Sie im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief stehen.

    Die Teilkaskoversicherung

    Bei der Teilkasko sind in geringem Umfang Schäden versichert, allerdings besteht keine Haftung bei selbstverschuldeten Schäden. Auch bei Vandalismus besteht keine Leistungspflicht. Dementsprechend ist sie wesentlich preisgünstiger als die Vollkasko, die sich gerade bei einem neueren oder kürzlich finanzierten Auto rechnet. Abgedeckt sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung beispielsweise Glasschäden, Brandschäden und Schäden aufgrund von Diebstahl.

    Nutzen Sie den Kfz-Versicherungsrechner, um die einzelnen Angebote zu vergleichen und den passenden Tarif für eine Teilkasko-Versicherung zu finden. Denn indem Sie einen hohen Selbstbehalt wählen oder sich für eine Werkstattbindung entscheiden, nehmen Sie automatisch großen Einfluss auf die Versicherungsprämie.

    Die Vollkaskoversicherung

    Die Vollkasko kann  als „Eventualitätenversicherung“ beschrieben werden. Sie leistet dann, wenn Sie selbst Geschädigter sind. Praktisch besteht die Vollkasko aus den wesentlichen Punkten der Teilkaskoversicherung inklusive ein paar grundlegender Leistungseinschlüsse: Vandalismus ist kein Grund zur Ablehnung der Regulierung.

    Dem Versicherten steht in der Vollkaskoversicherung auch dann ein Schadenservice zu, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht leistet. Zu guter Letzt sind Sie natürlich bei Eigenverschulden versichert.

    Entscheidend für die Versicherungsprämie in der Vollkasko sind nicht nur Alter und Typ des Fahrzeugs, sondern auch die Regionalklasse. Diese statistische Kenngröße fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus. Gerade deshalb macht es Sinn, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen, um eine möglichst günstige Prämie zu finden.

     

    Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?

    Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einer hohen SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung dieser Form der Autoversicherung auch über die drei Jahre hinaus noch empfehlenswert. Das gilt besonders, wenn Ihnen Leistung bei Vandalismus wichtig ist.

    Diese Leistungen schließen die einzelnen Kfz-Versicherungen oft ein:

     

    Haftpflicht

    Teilkasko

    Vollkasko

    Personenschäden

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    Sachschäden

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    Vermögensschäden

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    Brandschäden

     

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    Elementarschäden

     

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    (Teil-)Diebstahl

     

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    Kurzschluss (etwa durch Marderbiss)

     

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    Glasbruch

     

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    Wildschäden

     

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    Vandalismus

       

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    Schäden durch Eigenverschulden

       

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    Ausfall einer gegnerischen Haftpflichtversicherung (etwa bei Fahrerflucht)

       

    x

    Teilkasko vs. Vollkasko: Was sollte ich wählen?

    In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Teilkasko oder Vollkasko. Sie sind daher frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie überhaupt eine Kaskoversicherung wünschen, oder ob Ihnen die Kfz-Haftpflicht ausreicht.

    Grundsätzlich empfehlenswert ist eine Kaskoversicherung mit Vollkasko, wenn Sie einen Neuwagen versichern wollen. Auch wird sie gerne bei Autokrediten oder Leasing-Fahrzeugen verlangt, um das Ausfallrisiko einzugrenzen, falls es einmal zu einem Totalschaden kommt.

    Welche Tarifmerkmale zeichnet eine gute Kfz-Versicherung aus?

    Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, befassen Sie sich gründlich mit unterschiedlichen Anbietern. Tarife, die zu Ihnen und Ihrem Bedarf passen, sollten nicht nur günstig sein, sondern auch einen guten Schutz bieten. Beim Vergleich der Tarife achten Sie am besten auf die folgenden Punkte:

    Ausreichend hohe Deckungssumme

    Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflicht umfasst:

    • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
    • 1 Million Euro für Sachschäden
    • 50.000 Euro für Vermögensschäden

    In der Praxis bieten Versicherer normalerweise Deckungen von pauschal 50 oder 100 Millionen Euro an, wobei die Leistungen bei Personenschäden in der Regel auf 8 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt sind.

    Versicherungen zahlen bei einem Schadensereignis höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung, sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Versicherungsnehmer für höhere Deckungssummen.

    Wildschadenklausel

    Wildschäden können schnell entstehen. Manche Versicherungen leisten hier nur, wenn es sich um einen Umfall mit Haarwild nach dem Stand des Bundesjagdgesetzes handelt. Tarife mit besserem Leistungsumfang greifen auch dann, wenn Wildschäden von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden oder anderen Tieren verursacht wurden.

    Marderbiss

    Ein Marderbiss ist ärgerlich und kann überall passieren. Kommt es zu einem Marderschaden, sollte Ihre Versicherung nicht nur jene Schäden übernehmen, die durch den Biss selbst entstehen. Im Vergleich der Kfz-Versicherungstarife und bei deren Auswahl haben jene die Nase vorn, bei denen auch Folgeschäden inbegriffen sind. Meist gibt es hier dann eine festgelegte Maximalsumme.

    Mallorca-Police / Versicherungsschutz in Europa

    Eine Besonderheit unter den Versicherungen fürs Kfz ist die sogenannte Mallorca-Police. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland. Sie kann keineswegs nur für Mallorca abgeschlossen werden und lohnt sich, wenn die eigene Kfz-Haftpflicht keinen ausreichenden Schutz bietet. Vor dem Abschluss der Mallorca-Police sollten Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich durchführen.

    Was ist die Grüne Karte?

    Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen einen Schutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die auf der Grünen Versicherungskarte für Auslandsreisen genannt sind.

    Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich. Sie sollten sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der „Grünen Karte“ unter anderem in:

    • Bosnien und Herzegowina
    • Lettland
    • Malta
    • Island
    • Albanien
    • Bulgarien
    • Estland
    • Mazedonien
    • Polen
    • Rumänien
    • Ukraine
    • Türkei

    Vergessen Sie die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen (diese kann im zuständigen Landes-Grenzzollamt erworben werden).

    Grobe Fahrlässigkeit

    Versichern Sie grobe Fahrlässigkeit in den Leistungen nicht mit, sparen Sie bei den Beiträgen. Allerdings kann Sie so ein Fehler schnell den Schutz kosten. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehört daher, auch grobe Fahrlässigkeit zu inkludieren. 

    Neuwertentschädigung

    Der Wertverlust ist im Falle eines Schadens bei Neuwagen meist besonders hoch. Die Kfz-Versicherung sollte daher eine Neuwertentschädigung vorsehen. Kommt es zu einem Totalschaden und ergibt eine Reparatur keinen Sinn, zahlt der Versicherer den einstigen Neupreis.

    Im Regelfall ist diese Klausel auf maximal zwei Jahre im Anschluss an die Erstzulassung beschränkt. Beachten Sie, dass diese Frist bei Jahres- oder Vorführwagen bei Erstzulassung durch den Händler beginnen kann. Es ist also möglich, dass diese Neuwertentschädigung lediglich für kurze Zeit greift.

    Spezielle Zusatzleistungen in der Kfz-Versicherung

    Neben den Basisleistungen können Sie Kfz-Versicherungen um spezielle zusätzliche Merkmale erweitern. Ob das sinnvoll ist oder nicht, lässt sich in den wenigsten Fällen pauschal sagen, sondern hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

    • Erhöhte Deckungssumme: Gegen einen Aufpreis zahlen Versicherer im Schadensfall einen höheren Maximalbetrag. Hohe Deckungssummen, oft mehrere Millionen Euro, sind bei vielen Anbietern bereits Standard und sollten beim Kfz-Versicherungsvergleich berücksichtigt werden.
    • Neuwertentschädigung: Statt des Wiederbeschaffungswertes bekommen Sie im Falle eines Totalschadens den Neupreis erstattet – dies lohnt sich besonders bei neuen Fahrzeugen.
    • Schutzbrief: Bei einer Panne deckt der Schutzbrief mögliche Kostenfaktoren rund um die Reparatur wie Abschleppdienst, Mietwagen und Übernachtung ab. Oft ist er in der regulären Kfz-Versicherung enthalten.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Ein Verzicht kann Geld sparen, doch wesentlich sicherer ist es, grobe Fahrlässigkeit – etwa Unfälle nach dem Überfahren einer roten Ampel – mitzuversichern.
    • Werkstattbindung: Die Beschränkung auf Partnerwerkstätten spart ebenfalls Beiträge, sollte aber nur akzeptiert werden, wenn das Werkstattnetz groß genug ist. Hier empfiehlt sich ein Vergleich der Tarife und Möglichkeiten.
    • Sonderzubehör: Wählen Sie diese Zusatzleistung, kommt der Versicherer für im Fahrzeug befindliche Gegenstände auf, wenn diese beschädigt oder gestohlen worden sind. Achten Sie darauf, ob Sonderzubehör evtl. in einem Tarif bereits mitversichert ist, wenn Sie Kfz-Versicherungen vergleichen.
    • Insassen- / Fahrerunfallversicherung: Sie schützt Insassen und Fahrer bei einem Unfall. Meist ist sie überflüssig, da für die Insassen bereits die Haftpflicht des Fahrers aufkommt, während Letzterer bei einer allgemeinen Unfallversicherung das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis vorfindet.

    Häufige Fragen (FAQs) zur Kfz-Versicherung

    Wieso ist der Kfz-Versicherungsvergleich sinnvoll?

    Jede Versicherung bewertet Ihr Fahrzeug, die schadenfreien Jahre und Sie selbst als Fahrer anders. Dementsprechend gehören Preisunterschiede zum Alltag. Zudem gibt es in vielen Fällen unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen, die die Prämie verringern können. Nicht zuletzt sollten Fahranfänger den Vergleich nutzen. Manch eine Versicherung bietet Nachlässe bei Fahrsicherheitstrainings, viele zudem einen Rabattretter bereits ab einem Alter von 23 oder 25 Jahren.

    Was ist die günstigste Kfz-Versicherung?

    Welche Kfz-Versicherung die günstigste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Fest steht jedoch, dass Sie die Höhe der Beiträge durch einen regelmäßigen Vergleich aktiv beeinflussen können. Viele Versicherer machen es Ihnen dank kostenlosem Wechselservice angenehm leicht. Wie günstig Ihre Autoversicherung letztlich ausfällt, können Sie zudem durch die Inanspruchnahme passender Rabatte beeinflussen.

    Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Mit Zusendung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage für die Autoversicherung. Der Schutz beginnt dann mit der Abgabe der elektronischen Versicherungsbestätigung (bzw. dem eVB Code) bei der Kfz-Zulassungsstelle und der Zulassung des Fahrzeuges.

    Was ist die eVB-Nummer und wie erhalte ich sie?

    Die Abkürzung steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“ und gilt als Nachweis über eine Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflicht. Sie müssen diese immer dann vorweisen, wenn Sie ein Fahrzeug zur Erstzulassung bringen oder Änderungen in Bezug auf das Fahrzeug selbst vornehmen möchten. Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen. Wenn Sie den Kfz-Versicherungsvergleich nutzen, erhalten Sie eine vorläufige Versicherungsbestätigung. Sie ist lediglich sechs Monate gültig, weil erst dann der endgültige Abschluss zu einer dauerhaften eVB-Nummer führt. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es keine elektronische Versicherungsbestätigung in dieser Form. Übrigens: Wenn Sie über FinanceScout24 nach dem Vergleich Ihre Autoversicherung beantragen, erhalten Sie Ihre eVB-Nummer von dem ausgewählten Versicherer entweder per E-Mail oder per Post.

    Müssen bereits zugelassene Fahrzeuge beim Wechsel der Versicherung mit einer neuen eVB-Nummer erneut angemeldet werden?

    Nein, dies ist nicht notwendig. Ihre Daten werden nach Antragstellung an den neuen Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt automatisch eine neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle.

    Sind nicht im Haushalt lebende Kinder trotzdem mitversichert?

    Prinzipiell ist es möglich, jede beliebige Person in der Autoversicherung als Fahrer einzuschließen. Dafür muss bei der Antragstellung möglichst genau angegeben werden, wer zum Fahrerkreis zählt. Es ist wichtig, dass im Anschluss hieran auch wirklich nur die angegebenen Personen das Fahrzeug führen. Versicherer können bei einem Schaden sonst Strafzahlungen verlangen, falls die verantwortliche Person das Auto eigentlich nicht hätte fahren dürfen.

    Wann muss der Erstbeitrag bezahlt werden?

    Das erste Mal für Ihre Autoversicherung zahlen müssen Sie binnen jener Frist, die Ihnen der Versicherer vorgibt. Die meisten Tarife beinhalten eine 14-tägige Frist, welche beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Zahlen Sie nicht, kommt kein Vertrag zustande und auch die Zusage durch die eVB-Nummer erlischt. Der Wagen ist dann nicht mehr versichert und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

    In welche SF-Klasse werde ich in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft?

    Führt ein anderes Unternehmen Sie bereits als Versicherten mit Vollkasko, bleibt Ihre bisherige SF-Klasse auch in der Vollkaskoversicherung erhalten. Können Sie derzeit keine Vollkasko-Vorversicherung vorweisen und hatten eine solche auch in den vergangenen fünf Jahren nicht, stuft der Versicherer Sie entsprechend der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht ein. Für Fahranfänger gilt üblicherweise zunächst die SF-Klasse 0. Wer seinen Führerschein bereits seit mindestens drei Jahren hat, erhält die Schadenfreiheitsklasse 1/2. Dies gilt auch für Neuversicherte, deren Partner oder Ehepartner schon ein Auto auf sich zugelassen hat.

    Können Schadenfreiheitsklassen der Großeltern übernommen werden?

    Bei Verwandtschaftsverhältnissen ersten Grades oder eine Verbindung im selben Haushalt können, unter bestimmten Voraussetzungen SF-Klassen übertragen werden. Sie müssen als Fahrer jedoch nachweisen, dass das Fahrzeug regelmäßig genutzt wurde. Auch ist die Übertragung in der Höhe, welche SF-Klasse Sie selbst nach Erhalt des Führerscheins hätten erreichen können, begrenzt. Nach zwei Jahren ist also maximal SF 2 möglich, alle übrigen SF-Klassen verfallen.

    Ist eine Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft möglich?

    Sowohl vor einem Wechsel als auch bei einer Erstversicherung überprüfen Unternehmen in der Regel die Bonität des Antragstellers. In der Haftpflicht ist es zwar nicht erlaubt, einen Antrag abzulehnen, was jedoch möglich ist, ist ein entsprechendes Einschränken des Umfangs. So kann es sein, dass der Versicherer spezielle Zusatzleistungen streicht. Die Haftpflicht beschränkt sich dann auf das vom Gesetz vorgeschriebene Mindestmaß und eine entsprechende Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro. Ob Vollkasko und Teilkasko dann möglich sind, ist eine individuelle Frage. Manche Kfz-Versicherer haben schufafreie Tarife ohne Vollkasko und Teilkasko im Angebot. Auch hierbei handelt es sich oftmals um eine auf das Mindestmaß reduzierte Haftpflicht und es muss per Vorkasse gezahlt werden.

    Beispielrechnung

    Fahrzeugwechsel, Smart Fortwo 0.9 Coupe (1313/EGF); Erstzulassung: Juni 2019, geplanter Erwerb & Halterzulassung: September 2019, Gebrauchtwagen, Barkauf Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), Erstwagen, Halter=Versicherungsnehmer, Zulassung in München (M) Versicherungsnehmer: Mann (geb. 1996), ledig, Student, Wohnort 81476 München Haftpflicht (SF 3) und Vollkasko (SF 3) mit 300 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise Quelle: 07/19 Check24 Versicherungsvergleich

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