Brüssel, 8.07.2009: Nach dreijährigen Untersuchungen sind sich die Behörden der europäischen Wettbewerbshüter sicher: Das größte deutsche Strom- und Gasunternehmen E.ON (mit knapp 87 Mrd. Euro Umsatz) und der französische Versorger Gaz de France Suez (GdF Suez) hatten 30 Jahre lang die Gasmärkte untereinander aufgeteilt und dadurch gegen geltendes EU-Kartellrecht verstoßen. Mit dem Vorwurf, dass die beiden führenden Erdgas-Anbieter in Deutschland und Frankreich den wirksamen Wettbewerb und die niedrigeren Verbraucherpreise verhindert haben, wurden beide zu einer Kartellstrafe von der europäischen Kommission verklagt: Wegen illegaler Absprachen und Ausbeutung der Verbraucher müssen sie je 553 Mio. Euro zahlen. "Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerstwiegenden Kartellverstößen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes den hohen Betrag.
Nach Angeben der Sonderermittler der EU-Kommission hatten sich beide Konzerne 1975 beim Bau ihrer gemeinsamen Mega-Pipeline für Gas aus Russland dazu entschlossen, sich vom Markt des anderen Partners fernzuhalten. Nach der Liberalisierung der europäischen Energiemärkte im Jahre 2000 wurde dieses illegale Stillhalteabkommen nicht geändert und erst 2005 hatten beide Firmen die Energiemarktaufteilung in Deutschland, Frankreich aber auch in Österreich und Tschechien aufgegeben.
Verbraucherschützer bezeichnen diese Strafe als den Anfang des Kampfes gegen Kartelle zu Lasten der Energieverbraucher. Der Energieexperte des Verbrauchzentralen Bundesverbandes in Berlin Holger Krawinkel betont: „Die Gaspreise liegen in Deutschland noch immer deutlich über den üblichen in der EU“. Die Antwort von Seiten der Angeklagten kommt von ihrem Vorstandsvorsitzender der E.ON Ruhrgas AG, Bernhard Reutersberg, der dazu sagte: "Die Entscheidung und insbesondere das hohe Bußgeld sind nicht nachvollziehbar". Beide Firmen wollen gegen die verhängte Geldstrafe gerichtlich vorgehen. Sicher ist aber, dass beide Unternehmen die Milliardenstrafe sofort zahlen müssen.
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