1. Konto-Einrichtung und Kosten
Die Einrichtung von Tages- und Termingeldkonten ist zumeist recht unkompliziert und gebührenfrei. Sie müssen nicht einmal ein bestehendes Konto bei einer Bank haben, um dort ein Tages- oder Termingeldkonto zu eröffnen. Für die Eröffnung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis zur Identitätsfeststellung. Im Falle einer Kontoeröffnung bei einer Online-Bank wird diese Identitätsfeststellung zumeist über ein Post-ID-Verfahren geregelt, bei der eine Postfiliale Ihre Unterlagen prüft und an die jeweilige Bank weiterleitet.
Beachten Sie, dass ein Tagesgeldkonto als sogenanntes Anlagekonto nicht für den normalen Zahlungsverkehr zur Verfügung steht. Sie können von jedem Konto Beträge auf Ihr Tagesgeldkonto überweisen. Andersrum können Sie Geld von Ihrem Tagesgeldkonto oft nur auf ein vorher festgelegtes Referenzkonto (z.B. Ihr Girokonto) überweisen. Bei Überweisungen auf andere Konten entstehen oft Gebühren.
2. Für welchen Zeitraum muss ich das Geld anlegen?
Der Anlagezeitraum für Ihr Geld ist bei den Banken recht unterschiedlich. Generell kann aber gesagt werden, dass eine Anlagedauer von mindestens 30 Tagen verlangt wird. In diesen Schritten wird auch weiter gerechnet: so finden sich oft festgelegte Anlagezeiträume von 60, 90, 180 oder maximal 360 Tagen. Bei einer längeren Laufzeit erhöht sich üblicherweise auch der Zinsertrag. Für Festgeldkonten sind solche Zeiträume üblich, bei Tagesgeldkonten entfallen sie meist, da Sie hier das Geld nicht fest anlegen, sondern täglich flexibel darauf zugreifen können.
3. Kann ich die Zinsen freistellen?
Die Zinserträge eines Tagesgeldkontos müssen im Regelfall versteuert werden. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 Prozent. Wie bei anderen Kontoformen kann jedoch auch hier ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Seit dem 01.01.2009 kann der Freistellungsauftrag nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots einer Bank beschränkt werden. Der Freistellungsauftrag gilt daher für alle Konten und Depots bei der jeweiligen Bank. Durch einen Freistellungsauftrag können private Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Rahmen des Sparerpauschbetrages beantragen. Sofern rechtzeitig ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde, bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten vom Abzug befreit (Sparerpauschbetrag).
4. Wann bin ich von Zinsschwankungen betroffen?
Generell sind Sie von Zinsschwankungen nur bei einem Tagesgeldkonto betroffen. Diese Zinsschwankungen hängen vom aktuellen Marktzins ab. Um die Schwankungen zumindest teilweise abzufangen, bieten manche Kreditinstitute für einen bestimmten Zeitraum einen Festzins an.
Bei Festgeldkonten sind Sie der Sorge um Zinsschwankungen entledigt. Denn hier werden die Zinsen von Anfang an festgelegt. Bei Abschluss eines Festgeldkontos wissen Sie in der Regel sehr genau, mit welchem Zinsertrag Sie rechnen können. Achten Sie also genau darauf, wie sich die Zinsen entwickeln. Sprechen Sie dazu am besten mit einem unabhängigen, kompetenten Berater.
5. Wie hoch sind die Zinssätze?
Einen festen Zinssatz oder generelle Richtlinien festzumachen, ist schwer möglich. Ihre Zinssätze hängen immer auch von der Summe der Einlagen wie auch der Anlagedauer ab. Die Unterschiede bei den einzelnen Anbietern sind groß, so dass ein Vergleich der angebotenen Konditionen in jedem Fall lohnt. In jedem Fall werden Direktbanken ihre Zinsen etwas höher halten, als es die meisten Filialbanken tun.
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6. Wie risikoreich sind Tagesgeldkonten?
Festgeld- oder Tagesgeldkonten sind in ihrer Anlageform für den Kunden fast ohne Risiko. Dafür sind verschiedene Sicherungssysteme verantwortlich.
Grundsätzlich sind in Deutschland seit dem 01. Juli 2009 die Einlagen auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zu 100 Prozent versichert. Ein Sparer, der auf einem derart besicherten Tagesgeldkonto 20.000 Euro anlegt, würde im Falle einer Bankenpleite also sein gesamtes Geld zurück bekommen, ein Sparer der 100.000 Euro bei derselben Bank angelegt hat, würde lediglich 50.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung erstattet bekommen. Da dies nicht ausreichend ist, um von einer wirklich sicheren Geldanlage zu sprechen, haben die meisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich in verschiedenen freiwilligen Sicherungssystemen abgesichert.
In anderen Ländern der EU kann die Einlagensicherung abweichen, daher raten wir Ihnen sich vor der Eröffnung eines Tages- oder Festgeldkontos im Ausland über die Höhe der jeweiligen Einlagensicherung zu informieren.
Ab dem 01.01.2011 soll eine neue EU-Richtlinie in Kraft treten nach der die gesetzliche Einlagensicherung in allen EU-Ländern 100.000 Euro betragen wird.
7. Wie viel muss ich mindestens investieren?
Der Betrag, der für die Eröffnung eines Festgeld- oder Tagesgeldkontos notwendig ist, schwankt von Bank zu Bank. Besonders bei Festgeldkonten sollten Sie mit höheren Anlagesummen rechnen. Als Minimalbetrag verlangen einige wenige Banken Einlagen von 2.500 Euro, im Schnitt wird dieser Betrag aber höher liegen.
Bedenken Sie:
Viele Anbieter von Tagesgeldkonten verzinsen Ihr Guthaben bereits ab einem Euro, eine Mindestanlagesumme gibt es in diesem Sinne nicht. Generell ist davon auszugehen, dass bei beiden Anlageformen der Zinsertrag mit der Höhe des investierten Geldes steigt.