Der Markt bietet erfreulicherweise auch positive Ausnahmen. Keine falschen oder verschleierten Versprechen machen Norisbank, 1822direkt, Augsburger Aktienbank, comdirect, Deutsche Skatbank, ING-Diba, netbank, Ostseesparkasse Rostock und die Wüstenrot Bank. Wenn Ihnen allerdings ein Online-Konto reicht, oder sie keine Kreditkarte brauchen, haben Sie noch mehr Auswahl-Möglichkeiten.
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Seit 1. Juli 2010 lässt sich das Girokonto in ein Konto mit Pfändungsschutz umwandeln. Diese Möglichkeit besteht laut eines Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen der Reform des Kontopfändungsschutzes für Bankkunden, die bereits ein Girokonto besitzen. Bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 985,15 Euro ist es monatlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Dieser Betrag kann individuell angepasst werden.
Ist der Kontoinhaber unterhaltspflichtig und bekommt Kindergeld, erhöht sich der Freibetrag. Ebenso geschützt werden Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen wie Geldgeschenke Dritter. Bürgern mit Zahlungsschwierigkeiten soll damit ermöglicht werden, bei einer Pfändung laufende Transaktionen des täglichen Lebens wie Miete, Strom, Wasser oder Versicherungen abzuwickeln.
Das Pfändungschutzkonto gilt für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Selbständige oder Existenzgründer. Zudem lässt es sich ebenfalls für bereits gepfändete Girokonten beantragen. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich genau nach eventuellen Zusatzkosten oder geplante Kostenerhebungen der Bank erkundigen.