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Girokonto – nicht immer bedingungslos kostenlos

12.07.2010

Ein Girokonto zu besitzen ist heute unverzichtbar. Ob Gehaltseingang, Überweisung oder Bargeld -ohne das Girokonto geht im täglichen Zahlungsverkehr nichts. Eine kostenlose Variante bieten etwa drei Viertel der Banken und Sparkassen an – ganz ohne Fallstricke kommt aber nur ein Teil aus.

 

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift  ‚Finanztest‘ wurden 73 überregionale Großbanken und Direktbanken ohne Filialen als auch regionale Genossenschaftsbanken getestet. Sie alle locken Neukunden mit der Werbeaussage  eines kostenlosen Girokontos. Wirklich gratis sind allerdings  die wenigsten Kontoführungsmodelle. Kostenlos bedeutete im Test: Keine monatliche Kontoführungsgebühr, keine Kosten für die Girocard (ec-Karte) und keine anderen Bedingungen gegenüber dem  Kunden.

 

Stattdessen fordern manche  Finanzinstitute zum Beispiel einen regelmäßigen Geldeingang pro Monat, den Kauf eines Genossenschaftsanteils, einen Sparplan mit 25 Euro Einzahlung pro Monat oder begrenzen die monatlichen Buchungen. Bei einigen Anbietern, wie zum Beispiel der DKB, muss der Kunde  außerdem entsprechend kreditwürdig sein, um das Konto  gratis führen zu können. Begründet liegt  das darin, dass diese Banken kein eigenes Filialnetz haben. Man kann nur mit der Kreditkarte kostenlos Geld abheben  – die aber nicht jeder bekommt.

Der Markt bietet erfreulicherweise auch positive Ausnahmen. Keine falschen oder verschleierten Versprechen machen Norisbank, 1822direkt, Augsburger Aktienbank, comdirect, Deutsche Skatbank, ING-Diba, netbank, Ostseesparkasse Rostock und die Wüstenrot Bank. Wenn Ihnen allerdings ein Online-Konto reicht, oder sie keine Kreditkarte brauchen, haben Sie noch mehr Auswahl-Möglichkeiten.

 

Vergleichen Sie hier das passende Angebot für Ihr passendes Girokonto.
Seit 1. Juli 2010  lässt sich das Girokonto in ein Konto mit Pfändungsschutz umwandeln. Diese Möglichkeit besteht laut eines Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen der Reform des Kontopfändungsschutzes für Bankkunden, die bereits ein Girokonto besitzen. Bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 985,15 Euro ist es monatlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Dieser Betrag kann individuell angepasst werden.

 

Ist der Kontoinhaber unterhaltspflichtig und bekommt Kindergeld, erhöht sich der Freibetrag. Ebenso geschützt werden Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen wie Geldgeschenke Dritter.  Bürgern mit Zahlungsschwierigkeiten soll damit ermöglicht werden, bei einer Pfändung laufende Transaktionen  des täglichen Lebens wie Miete, Strom, Wasser oder Versicherungen abzuwickeln.

 

Das Pfändungschutzkonto gilt für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Selbständige oder Existenzgründer. Zudem lässt es sich ebenfalls für bereits gepfändete Girokonten beantragen. Wer sich  dafür entscheidet, sollte sich genau nach eventuellen Zusatzkosten oder geplante Kostenerhebungen der Bank erkundigen.

 
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