Kreditkartenbetrug: So beugen Sie vor

Kreditkarten sind ein beliebtes bargeldloses Zahlungsmittel. Sie werden vor allem durch den zunehmenden Handel im Internet vermehrt von Verbrauchern eingesetzt. Doch leider steigt mit der häufigeren Nutzung der Kreditkarte auch die Quote des Kreditkartenbetruges. Hierbei werden die Daten der zugehörigen Kreditkarte gestohlen und im Internet für die Zahlung in diversen Online Shops verwendet. Laut verschiedener Zahlen liegt der auf diese Weise verursachte Schaden jährlich bei mehr als 1,3 Milliarden Euro. Somit kommt auf knapp 2.600 Euro Kreditkartenumsatz ein Euro, der durch Kreditkartenbetrug verloren geht. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie im Falle des Kreditkartenbetruges vorgehen sollten und erhalten sinnvolle Tipps zum Thema.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: March 13, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Kreditkartenbetrug

    Bei Kreditkartenbetrug stehlen oder fälschen Betrüger die Daten der Kreditkarte und missbrauchen diese für illegale Käufe. Durch den Missbrauch von Kreditkarten entsteht so ein jährlicher Schaden von über 600 Millionen Euro, Tendenz steigend. Es ist besonders wichtig zu handeln, sobald entdeckt wurde, dass ein Betrug oder Missbrauch vorliegt. Hierbei gibt es Notrufe, bei denen Opfer Ihre missbrauchte Karte sofort sperren lassen können.

    Welche Arten gibt es?

    Kreditkarten bieten Betrügern in der Regel sehr einfache Möglichkeiten, um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen. Denn die Kreditkarte muss nicht einmal vorliegen. Für Einkäufe reichen lediglich die Basisdaten der Kreditkarte aus.

    1. Kartendiebstahl
      Durch die physische Entwendung der Kreditkarte können Betrüger diese sofort zum Zahlen verwenden. Da viele Karten nur mit einer Unterschrift abgesichert sind, wird die gestohlene Kreditkarte von Dieben oft sofort zum Einkaufen eingesetzt, weniger zum Abheben von geld, da hier meist eine PIN notwendig ist. Sobald Sie merken, dass Ihre Kreditkarte gestohlen wurde, sollten Sie sich daher an den Sperrnotruf wenden und die Kreditkarte sperren lassen.

    2. Elektronischer Datenklau
      Wer mit der Kreditkarte im Internet einkauft, muss hierfür seine Kreditkartendaten an den Händler übertragen. Vor allem in Zeiten von Schnelligkeit im Online-Shopping werden die Kreditkartendaten oft auf den Seiten selbst gespeichert, um schnellere Einkäufe zu tätigen. Betrügern reichen Kartennummer, Name des Inhabers sowie die Prüfziffer aus, um die Karte sofort für Online-Käufe oder -Überweisungen einzusetzen. Um Kreditkartenbetrug zu vermeiden, empfiehlt es sich die Daten nicht abzuspeichern.

    3. Datendiebstahl bei Kreditkartenanbietern oder Online-Händlern
      Betrügerbanden und Hacker schaffen es immer wieder, in großem Stil Kreditkartendaten von Kunden zu stehlen. Oft fällt dem Opfer der Kreditkartenbetrug erst nach einer gewissen Zeit auf, da anfangs nur geringe Beträge mit den gestohlenen Daten bezahlt werden.

    Für Verbraucher bedeutet das, dass eine Kreditkarte niemals zu 100 Prozent sicher ist. Die Möglichkeit eines Kreditkartenbetruges sollten Sie deshalb immer im Hinterkopf behalten. Stellen Sie fest, dass Ihre Kreditkarte missbräuchlich verwendet wird, sollten Sie deshalb schnell handeln. Opfer von Kreditkartenbetrug können sich dabei an die Bank oder den Sperrnotruf wenden und die Karte sperren lassen.

    Was tun nach einem Kreditkartenbetrug?

    Wenn Sie feststellen, dass Ihre Kreditkarte gestohlen oder missbraucht wurde, sollten Sie schnell handeln, um größeren Schaden abzuwenden:

    • Umgehende Sperrung der Kreditkarte: Sie sollten Ihre Kreditkarte sperren, unabhängig davon, ob die Daten oder die gesamte Karte gestohlen wurden. Hierzu dient der Sperrnotruf. So ist es dem Betrüger nicht möglich noch weitere Transaktionen oder Einkäufe mit der gestohlenen Karte zu tätigen.

    • Kartenumsätze oder Abrechnung prüfen: Reklamieren Sie Schäden oder missbräuchliche Abbuchungen sofort bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter. So vermeiden Sie, dass Sie dafür eventuell selbst haften müssen.

    • Anzeige erstatten: Melden Sie den Datendiebstahl oder den Kreditkartenklau bei der Polizei. Ihre Anzeige kann als Nachweis für die Bank gelten, damit Sie Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Außerdem wird empfohlen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts ist es leichter, seine Ansprüche geltend zu machen und diese durchzusetzen.

    • Dokumentieren: Schreiben Sie sich auf, wann die Karte/Daten gestohlen wurden und wann Sie die Karte haben sperren lassen.

    Sperr-Notruf für Kreditkarten

    Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen von der Bundesnetzagentur eingerichtet. Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich der zentrale Notruf, den Kreditkartennutzer bei Kartenverlust oder -diebstahl wählen können. Verwaltet wird der Sperr-Notruf von der Sperr e.V. - Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft. Sitz der gemeinnützigen Einrichtung ist Berlin.

    Mit der Einführung des zentralen Notrufs wurde es Verbrauchern einfacher gemacht, im Fall von Kreditkartenbetrug die Karte sperren zu lassen. Es spielt dabei keine Rolle, von welchem Anbieter die verlorene oder gestohlene Kreditkarte war. Über den Anruf des Sperr-Notrufs werden Sie an die entsprechende Stelle Ihres Kreditkartenanbieters weitergeleitet.

    Für den Anruf benötigen Sie Ihre Kreditkartennummer.

    Die kostenlose Rufnummer 116 116 ist weltweit rund um die Uhr erreichbar. Wird der Notruf aus dem Ausland angerufen, müssen Sie die Ländervorwahl hinzufügen: +49 116 116. In Deutschland handelt es sich dabei um einen Anruf zum Ortstarif. Für Anrufe aus dem Ausland müssen Verbraucher mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Der Service selbst ist kostenlos.

    Im Grundsatz übernimmt die Haftung für die entstandenen Schäden stets die Bank, die Ihre Kreditkarte ausgegeben hat. Sie als Karteninhaber und Opfer müssen bei Kreditkartenmissbrauch nur selten für den Schaden aufkommen, der durch den Betrug entstanden ist.

    Gebühren für Sperrung und Ersatzkarte unzulässig

    Banken und Kreditkartenanbieter dürfen für eine Kartensperrung keine Gebühren erheben. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert Paragraph 675 ff, Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2015 dürfen Kreditkartenanbieter oder Banken auch keine Gebühren für eine Ersatzkarte verlangen, wenn die Kreditkarte gestohlen oder verloren wurde.

    Reklamation bei der Bank

    Wenn das Portemonnaie verloren oder gestohlen wurde, spätestens jedoch, wenn Sie auf Ihrer Abrechnung oder den Kontobewegungen Ihrer Kreditkarte feststellen, dass Beträge aufgeführt sind, die nicht auf Ihren Zahlungen beruhen, sollten Sie dies umgehend reklamierend der Bank melden. Bei Kreditkartenmissbrauch hat die Bank die Möglichkeit die grob fahrlässig getätigte Zahlung zurückzuführen.

    • Zügig handeln: Eine Reklamation von Abbuchungen auf der Kreditkarte sollte immer so schnell wie möglich erfolgen. Für die Stornierung stehen Ihnen ab dem Zeitpunkt der Belastung acht Wochen zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist erhält das Opfer

    • Schriftlich reklamieren: Üblicherweise bietet jede Bank ein eigenes Formular an, über welches Sie Ihre Reklamation einreichen können. Sie können darin jeden reklamierten Betrag begründen.

    Wenn Sie nicht selbst getätigte Kartenumsätze reklamieren, ist der Kartenanbieter zur Erstattung verpflichtet.

    Kreditkartenbetrug durch Diebstahl

    Am häufigsten geschieht Kreditkartenbetrug nach einem Diebstahl. Laut einer Umfrage zum Kreditkartenbetrug aus dem Jahr 2015 wurde bereits jedem zehnten Deutschen einmal die EC- oder Kreditkarte gestohlen. Meist wird dabei nicht allein die Kreditkarte, sondern gleich das gesamte Portemonnaie entwendet. Die Gefahr eines Kartenmissbrauchs ist dabei ebenso hoch wie bei einem Kartenverlust, da die Karte sofort zum Einkaufen genutzt werden kann.

    Im stationären Ladengeschäft reicht in der Regel die Unterschrift anstelle einer PIN als Legitimation für den Kauf aus. Nutzen Diebe die gestohlene Karte für Interneteinkäufe, benötigen sie lediglich den Namen, die Kartennummer, die Gültigkeitsdauer sowie die CVC-Prüfnummer.

    Kreditkartenbetrug durch Datenklau

    In seiner einfachsten Variante erfolgt der Datenklau von Kreditkartendaten über infizierte PCs von Privatnutzern. Sobald sie sensible Zahlungsdaten beim Online-Einkauf eingeben, können diese dann von Hackern mitgelesen werden. Möglich ist auch, dass die Daten über sogenanntes „Phishing“ abgegriffen werden. Dabei leiten Betrüger die Opfer auf manipulierte Websites. Dort werden die Opfer aufgefordert, Zahlungsdaten einzugeben. Diese Daten nutzen die Betrüger dann, um Einkäufe oder Abbuchungen vorzunehmen.

    Der Diebstahl von Kreditkartendaten beruht in einem weiteren Fall auf einer gezielten Aktion von Hackern. Sie greifen dabei entweder die Server von Online-Shops oder die Server von Kreditkartenanbietern an. Auf diesen Servern sind die Kreditkartendaten der Kunden hinterlegt. Auch wenn diese Daten in der Regel verschlüsselt gespeichert werden, können Datendiebe diese Verschlüsselung durch besondere Techniken umgehen.

    Betrug durch Datenklau wird oft spät bemerkt

    Viele Kartenbesitzer stellen den Datenklau erst sehr spät fest, weil sie entweder ihre Abbuchungen nicht kontrollieren oder nur die monatliche Rechnung anschauen. Häufig kann es dann schon zu spät sein, um die missbräuchliche Verwendung der Karte zu reklamieren. Die Banken und Anbieter sind nur zu einer Erstattung verpflichtet, wenn die Reklamation innerhalb von acht Wochen nach Buchung erfolgt.

    Haftungsfrage

    Nach einem Kreditkartenbetrug kann es verschiedene Haftungsmöglichkeiten geben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine maximale Haftung von 150 Euro für den Karteninhaber, wenn seine Karten gestohlen oder missbraucht werden. Diese Regelung wird in Paragraph 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.

    Wann ein Kartenbesitzer für den Verlust oder Betrug mit seiner Karte selbst haftet, ist in den AGB der jeweiligen Anbieter festgehalten.

    Wer demnach grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass er selbst für seine Verluste durch Diebstahl oder Betrug haften muss. Er haftet somit in voller Höhe. Grobe Fahrlässigkeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Verlust der Karte oder ein Betrug nicht schnellstmöglich an das Kreditinstitut oder den Anbieter gemeldet wurde.

    Ein weiteres Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist die Aufbewahrung von PIN und Kreditkarte am gleichen Ort wie dem Portemonnaie.

    Rechtlicher Hintergrund

    Der Kreditkartenbetrug findet in verschiedenen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB) Niederschlag:

    • Paragraph 266b StGB: In diesem Fall bezieht sich der Betrug auf den Karteninhaber selbst. Er setzt seine Karte zum Beispiel dann ein, obwohl er weiß, dass er die anfallenden Kosten nicht tragen kann.

    • Paragraph 263a StGB: In diesem Fall handelt es sich um Computerbetrug, der im Zusammenhang mit einer Manipulation beim Datenverarbeitungsvorgang an der Kasse oder im Internet sowie an Geldautomaten steht.

    • Paragraph 152a StGB: Wer gefälschte oder gestohlene Kreditkarten einsetzt, muss nach diesem Paragraphen mit Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen.

    Bei Betrugsdelikten können verschiedene Paragraphen Anwendung finden, wodurch sich das Strafmaß für Kreditkartenbetrüger deutlich erhöhen kann und neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe im Raum steht.

    So beugen Sie vor

    • Regelmäßiger Check der Abbuchungen: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, welche Beträge abgebucht wurden. Nutzen Sie hierfür, wenn möglich, das Online-Banking und warten Sie nicht auf die monatliche Kreditkartenabrechnung. Betrugsfälle können so durch die regelmäßige Überprüfung entdeckt werden und bei Verdacht sofort der Bank gemeldet werden. So entsteht dem Kreditkarteninhaber im Falle eines Missbrauchs kein allzu hohes Schaden.
    • Kreditkartendaten niemals in E-Mails verschicken: Schicken Sie Ihre Kreditkartendaten nie ungesichert per Mail oder SMS. Denken Sie daran, dass diese Daten allein für einen Kreditkartenbetrug ausreichen und Betrüger online mit Ihren Kreditkarteninformationen einkaufen können!
    • Führen Sie Ihre Kreditkarte nur bei Bedarf mit sich: Verwahren Sie Ihre Kreditkarte an einem sicheren Ort zuhause, wenn Sie sie nicht benötigen. Zum Bezahlen in Geschäften reichen innerhalb der EU meist die EC-Karten aus.
    • Karte nicht gemeinsam mit Geheimzahl aufbewahren: Suchen Sie einen separaten Aufbewahrungsort für Ihre Geheimzahl und Kreditkartenabrechnung. So erschweren Sie Dieben die Kartennutzung.
    • Kein Mitführen von PIN-Nummern: Merken Sie sich Ihre Karten-PIN und notieren Sie die Nummer keinesfalls auf einem Zettel, den Sie im Portemonnaie dabei haben. Bei der PIN-Eingabe im Geschäften sollten Sie stets sichergehen, dass die PIN vom niemandem erkannt werden kann.
    • Kartenbelege und Abrechnungen immer zerreißen: Auf Belegen und Abrechnungen wird Ihre Kreditkartennummer in der Regel aufgeführt. Vernichten Sie diese Belege sofort, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Diese Daten könnten von Betrügern für den Kreditkartenbetrug verwendet werden.
    • Nicht bei Online-Händlern ohne gesichertes Bezahlsystem kaufen: Achten Sie beim Online-Einkauf darauf, ob das Abrechnungssystem des Händlers zum Beispiel SSL-gesicherte Verbindungen bietet. Diese Verbindungen erkennen Sie am https vor der Internetadresse.
    • Alte Kreditkarten vernichten: Sobald Sie eine neue Kreditkarte oder auch EC-Karte von Ihrem Anbieter zugeschickt bekommen, sollten Sie Ihre alte Karte umgehend vernichten. Sie ist zwar nicht mehr gültig, doch bleibt die Kreditkartennummer die gleiche.
    • Geldautomaten prüfen: Prüfen Sie jeden Geldautomaten auf Auffälligkeiten wie spezielle Vorrichtungen oder Schäden, wenn Sie daran Geld mit Ihrer Kreditkarte abheben. Melden Sie, sollte etwas entdeckt worden sein, den Verdacht der Polizei.
    • Beim Bezahlen die Kreditkarte nicht weggeben: Bleiben Sie Zahlungen mit der Kreditkarte immer dabei und geben Sie die Karte nicht einfach so aus der Hand.

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