Kartenvertrag inklusive Versicherung

In den Jahresgebühren für viele Kreditkarten sind Reiseversicherungen enthalten. Doch oft ist der Schutz nicht ausreichend oder anderswo billiger zu haben. Nehmen Sie Ihren Vertrag unter die Lupe.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Konkurrenz belebt das Geschäft, auch im Kreditkartengeschäft. Im Wettstreit um die Gunst der Kunden versuchen viele Banken mit einem Kreditkarten-Bonusprogramm mit zusätzlichen Serviceleistungen zu punkten. Besonders gerne wird mit einem bunten Strauß an Versicherungen geworben, die es zusammen mit dem Plastikgeld ohne Aufpreis gibt.

    Ein Großteil der auf Reisen bezogenen Kreditkarten beinhaltet zusätzlich Versicherungsleistungen wie Auslandskrankenversicherungen sowie Reiserücktrittsversicherungen. Hier zählen beispielsweise die American Express Gold Card, die TF Mastercard Gold oder die Barclaycard Platinum Double hinzu.

    Aber Vorsicht: Gratis ist Versicherungsschutz auch per Kreditkarte nicht zu haben. Die Versicherungsprämien sind in der Jahresgebühr für die Karte enthalten. Das muss zwar kein Nachteil sein, erschwert allerdings den gezielten Preisvergleich. Nicht an den Kartenvertrag gebundene Versicherungen bieten in der Regel deutlich mehr Leistung, und das oft schon fürs gleiche Geld. Wer sich überflüssige Gebühren gerne spart, sollte deshalb genau prüfen, welche der per Kartenvertrag abgeschlossenen Zusatzversicherungen wirklich sinnvoll sind.

    Der Teufel steckt im Detail

    Dazu empfiehlt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Oft kommen die Kartenversicherungen nur im Rahmen relativ niedriger Obergrenzen für Schäden auf oder gelten nicht für Familienangehörige. Abgesichert ist der Karteninhaber meist nur auf Reisen. Zudem ist der Versicherungsschutz typischerweise an den Einsatz der Kreditkarte gekoppelt. So greifen beispielsweise Sachversicherungen rund ums Auto wie Mietwagen-Rechtsschutz, Mietwagen-Haftpflicht oder Auslandsschutzbrief oft nur, wenn auch die Tank- oder Mietwagenrechnung per Karte bezahlt wurde.

    Auch Reisegepäck- oder Auslandskrankenversicherung verweigern zum Teil die Leistung, wenn der Kunde am Flugschalter, bei der Bahn oder im Reisebüro bar gezahlt hat. So sind manche der per Kartenvertrag angebotenen Versicherungen, wie z. B. die Versicherung gegen Flugverspätungen oder auch eine Insassenunfallversicherung, schlichtweg überflüssig.

    Die Visa Card Gold bietet beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung, die gegen unerwartete Änderungen einer Reise absichert und sicherstellt, dass das Geld dafür zurückkommt.

    Andere Kreditkartenanbieter werben zudem damit, dass durch die Kreditkarte bezahlte Einkäufe kostenlos bis zu 60 Tage gegen Zerstörung, Beschädigung, Raub oder Einbruchdiebstahl versichert werden.

    Prepaid-Kreditkarten sowie Debitkarten, also Kreditkarten, bei denen sofort das Konto belastet wird, bieten normalerweise keine zusätzlichen Leistungen wie Versicherungspakete an. Nur die klassischen Kreditkarten mit Zahlungsziel verfügen meist über Reiserücktrittsversicherungen oder Auslandsreisekrankenversicherungen.

    Doppelt versichert: Nur doppelte Kosten

    Viele Risiken, zum Beispiel Haftpflicht oder Rechtsschutz, lassen sich nicht doppelt versichern. Die Kartenversicherung muss nicht zusätzlich leisten, wenn bereits eine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Für doppelte Prämien gibt es also keine doppelte Leistung. Wer per Kartenvertrag für Versicherungsleistungen mitbezahlt, sollte also dringend prüfen, ob die entsprechenden Risiken nicht schon über einen anderen privaten Vertrag abgesichert sind. So gilt beispielsweise eine private Unfallversicherung stets weltweit.

    Der privaten Auslandskrankenversicherung ist es egal, wie Sie Ihre Reise bezahlt haben und der private Rechtsschutz erstreckt sich auf viele Urlaubsländer. Wer sich von einem zu teuren Kartenvertrag trennen will, darf übrigens jederzeit kündigen. Dabei gibt es sogar Geld zurück: "Der Kunde hat Anspruch auf die nichtverbrauchten, aber bereits bezahlten Nutzungsgebühren", stellt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten