Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung soll das Pflegerisiko absichern, allerdings wird sie dieser Aufgabe immer weniger gerecht werden können. Bis zum Jahr 2030 wird sich nach Expertenschätzung die Zahl der pflegebedürftigen Deutschen von 2,2 auf rund 3,4 Millionen erhöhen, während gleichzeitig immer weniger Geld in die Pflegekassen kommt. Schon heute decken die Einnahmen kaum die Ausgaben, die finanziellen Rücklagen sind bald aufgebraucht. Die große Koalition hat zwar jetzt die Reform der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung auf die Agenda geschrieben, doch konsensfähige Lösungsansätze sind Mangelware: „Wir sehen mit Sorge, dass es bislang nur um Leistungsausweitungen geht“, kritisiert Alexander Gunkel, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber die aktuellen Vorschläge. Statt sich mit dringend notwendigen Sparmaßnahmen unbeliebt zu machen, diskutieren die Politiker gerne über eine bessere Versorgung Demenzkranker oder eine Dynamisierung der seit 1995 konstanten Pflegesätze. Woher das Geld dafür kommen soll, ist derzeit noch vollkommen offen.
Pflegezusatzversicherung: Gefährliche Lücken schließen
Statt auf eine schnelle Einigung aus Berlin zu hoffen, ist Eigeninitiative gefragt: Gesetzlich Versicherte sollten möglichst frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Die private Police ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung. Wer vom medizinischen Dienst als Pflegefall eingestuft wird, erhält zusätzlich je nach Tarif wahlweise das vereinbarte Pflegegeld oder einen prozentualen Zuschuss zu den nicht von der gesetzlichen Pflegekasse abgedeckten Pflegekosten. Beispiel: Als privates Pflegegeld wurde ein Tagessatz von 100 Euro vereinbart. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit wird dieser Betrag im Pflegefall voll oder anteilig ausbezahlt, z.B. 40 Euro in Pflegestufe I, 70 Euro in Stufe II und 100 Euro in Stufe III. Ob der Versicherte sich im Heim, durch einen Pflegedienst oder durch Angehörige pflegen lässt, spielt für die Auszahlung des Pflegegeldes keine Rolle. Bei einem Pflegekostentarif beteiligt sich der private Versicherer dagegen nur an den nachweislichen Kosten für die professionelle ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege.
Wichtiger Schutz auch für Privatpatienten
Nicht nur Kassenmitglieder, sondern auch Privatversicherte müssen in die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung einzahlen. Während gesetzlich Versicherte einen einheitlichen Beitragssatz zahlen, lohnt für angehende Privatpatienten der Vergleich, denn die privaten Gesellschaften können die Prämie für die Pflichtversicherung frei kalkulieren. Im Pflegefall erhalten allerdings alle Versicherten unabhängig vom Versicherer genau die gleichen Leistungen wie Kassenmitglieder. Die hohen Kosten für professionelle Pflege decken also weder private noch gesetzliche Pflichtversicherung ausreichend ab. Eine private Pflegezusatzversicherung lohnt deshalb auch für Privatpatienten. Den Zusatzschutz auf die lange Bank zu schieben, kommt unter Umständen teuer: Genau wie in der privaten Krankenversicherung steigt die Prämie mit zunehmendem Alter. Sehr alte oder kranke Menschen finden ggf. kein bezahlbares Angebot mehr.