Bei einem Krankheitsfall während des Urlaubs im europäischen Ausland tritt der Auslandsschutz für Mitglieder der Krankenkassen in Kraft. Die gesetzliche Krankenversicherung hat bereits 2004 dem Sozialhilfeabkommen zugestimmt, dass u.a. die Behandlung von Deutschen im Ausland regelt.

Der Auslandsschutz erfolgt nur gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte und ist auf notwendige Behandlungen beschränkt. Kosmetische Behandlungen, private Rechnungen oder ein Krankenrücktransport werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen erstattet. Für Operationen oder Zahnbehandlungen im Ausland muss der Versicherte im Vorfeld immer die Zustimmung seiner Krankenkasse einholen und Heil- und Kostenpläne einreichen.

Einen sicheren, weltweiten Schutz bei plötzlicher Krankheit, Zahnproblemen oder einem Unfall bietet eine private Auslandskrankenversicherung. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten einen Rundum-Auslandsschutz über angeschlossene Partnergesellschaften an. Diese Versicherungspakete schließen mehrere Risiken (z.B. Reiserücktritt, Reisekrankenversicherung und Gepäckverlust) ein.

Gesetzlich Versicherte sollten sich im Vorfeld einer Auslandsreise über den Umfang des Auslandsschutzes der GKV informieren und den zusätzlich benötigten Versicherungsbedarf genau abklären. Das beste Preis/Leistungsverhältnis kann durch einen unabhängigen Auslandskrankenversicherung Vergleich ermittelt werden.

 

 

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Was Sie wissen müssen

  • Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
  • Welche Leistungen deckt Auslandskrankenversicherung ab?

  • Was leistet die GKV im Ausland?
  • Worauf sollte man achten?
  • Was ist zu tun im Krankheitsfall

     

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