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Bei einem Krankheitsfall während des Urlaubs im europäischen Ausland tritt der Auslandsschutz für Mitglieder der Krankenkassen in Kraft. Die gesetzliche Krankenversicherung hat bereits 2004 dem Sozialhilfeabkommen zugestimmt, dass u.a. die Behandlung von Deutschen im Ausland regelt.Der Auslandsschutz erfolgt nur gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte und ist auf notwendige Behandlungen beschränkt. Kosmetische Behandlungen, private Rechnungen oder ein Krankenrücktransport werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen erstattet. Für Operationen oder Zahnbehandlungen im Ausland muss der Versicherte im Vorfeld immer die Zustimmung seiner Krankenkasse einholen und Heil- und Kostenpläne einreichen.Einen sicheren, weltweiten Schutz bei plötzlicher Krankheit, Zahnproblemen oder einem Unfall bietet eine private Auslandskrankenversicherung. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten einen Rundum-Auslandsschutz über angeschlossene Partnergesellschaften an. Diese Versicherungspakete schließen mehrere Risiken (z.B. Reiserücktritt, Reisekrankenversicherung und Gepäckverlust) ein.Gesetzlich Versicherte sollten sich im Vorfeld einer Auslandsreise über den Umfang des Auslandsschutzes der GKV informieren und den zusätzlich benötigten Versicherungsbedarf genau abklären. Das beste Preis/Leistungsverhältnis kann durch einen unabhängigen Auslandskrankenversicherung Vergleich ermittelt werden.
Die Europäische Krankenversicherungskarte muss bei notwendigen Behandlungen während einer Urlaubsreise im EU- Ausland vorgelegt werden. Sie gilt als Nachweis für eine gesetzliche Krankenversicherung und beinhaltet einen Basis-Reiseschutz.Da das Gesundheitssystem im Ausland häufig nicht dem deutschen Standard entspricht oder wichtige Leistungen nur begrenzt gewährt werden – z.B. Zahnbehandlung und Operationen – bietet die private Auslandskrankenversicherung einen erweiterten Schutz bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen, für die eine Behandlung oder der Rücktransport nach Deutschland notwendig wird.Die unterschiedlichen Angebote dieser weltweit gültigen Zusatzversicherung richten sich an Urlauber, Geschäftsreisende und Personen, die längerfristig im Ausland arbeiten oder studieren. Die Standardpolicen für Urlaubsreisende haben meist nur eine maximale Laufzeit von sechs Wochen und begrenzte Leistungen. Dies ist besonders bei längeren Aufenthalten zu berücksichtigen. Durch zahlreiche Tarife bzw. Leistungspakete haben Sie gute Vergleichs- und Auswahlmöglichkeiten, um eine maßgeschneiderte, preisgünstige Reisekrankenversicherung zu finden.Viele Versicherer, wie z.B. die Hanse Merkur oder Die Europäische Reiseversicherung, bieten zusätzlich zur Reisekrankenversicherung eine Reiserücktrittsversicherung für einen Rundum-Reiseschutz an.
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