1. Wahltarife in der GKV
Ab 2009 sind die gesetzlichen Krankenkrassen verpflichtet ihren Mitgliedern auf Wunsch günstige Hausarzttarife, Selbstbehalttarife und Tarife für Nichtanspruchnahme von Leistungen anzubieten. Folgende freiwillige Tarife kann der Kunden noch wählen: Variable Kostenerstattungstarife und Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen beinhalten.
Aber Achtung bei diesen Tarifen: Für alle freiwilligen Tarife gilt eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren und sie können nur in Härtefällen beendet werden!
2. Gesundheitsfonds
Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen in ganz Deutschland einheitlich festgelegt. In den Gesundheitsfonds fließen dann alle Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmer. Die Kassen erhalten aus dem Fonds für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Reicht einer Krankenkasse der Betrag nicht aus, muss sie den Fehlbetrag ausgleichen. Falls eine kostengünstigere Organisierung der Versorgung nicht ausreicht, kann sie von Ihren Mitgliedern einen begrenzten Zusatzbeitrag verlangen.
3. Fester Beitragssatz in der GKV
Das Bundeskabinett hat den einheitlichen Beitragssatz wie von Experten erwartet mit 15,5% fixiert. Je nach Beitragssatz der eigenen Krankenkasse führt das zu Beitragssteigerungen oder –senkungen.
Reicht einer Krankenkasse der Betrag nicht aus, muss sie den Fehlbetrag ausgleichen. Falls eine kostengünstigere Organisierung der Versorgung nicht ausreicht, kann sie von Ihren Mitgliedern einen begrenzten Zusatzbeitrag verlangen.
4. Mehr Eigenverantwortung
Zukünftig ist auch mehr Eigenverantwortung gefragt.
Wer Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnimmt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen.
Behandlungen von Komplikationen nach Piercings oder Schönheitsoperationen werden nicht mehr bezahlt.
Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Kuren und Behandlungs- und Betreuungskosten bei alten Menschen werden erhöht.
5. Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler
Für Selbständige und Freiberufler, die gesetzlich versichert sind, gibt es eine Leistungseinschränkung. Ab 1. Januar 2009 verliert dieser Personenkreis den Anspruch auf das Krankentagegeld.
6. Basistarif in der PVK
Private Krankenkassen müssen ab 1. Januar 2009 einen sog. Basistarif , dessen Leistungsumfang sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, anbieten.
Privat Versicherte können 2009 innerhalb von 6 Monaten in den Basistarif wechseln und ihre Alterrückstellung mitnehmen.
Für den Tarif gilt ein Aufnahmenzwang: Kein Antragsteller kann zurückgewiesen werden und Risikozuschläge oder Leistungausschlüsse sind nicht erlaubt.
Vorsicht ist geboten wer in den Basistarif wechselt! Der Basistarif ist nicht kostendeckend und deshalb können Beitragserhöhungen folgen.
7. GKV - Pflicht für alle Nichtversicherte
Zukünftig muss sich jeder krankenversichern. Bereits seit 1. April 2007 besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. D. h. dass ehemalig gesetzlich Versicherte von den Kassen seit dem 1. April 2007 wieder aufgenommen werden müssen. Das gleiche gilt für die private Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009: Die Betroffenen erhalten automatisch den Basistarif.