Krankentagegeldversicherung

Einkommensabsicherung im
Krankheitsfall

Bei längerfristigen Krankheiten stellt sich die Frage nach der Absicherung des Einkommens. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernimmt der Arbeitnehmer für sechs Wochen.
Das Krankengeld wird - solange die Arbeitsunfähigkeit besteht - zeitlich unbegrenzt gewährt. Bei gleicher Krankheit zahlt die GKV innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes ist auf 90%  des Bruttoeinkommens oder 70% des Nettoeinkommens Salär begrenzt. Der geringere Wert ist ausschlaggebend. Der ermittelte Anspruch auf Krankentagegeld wird dann noch sich zusätzlich um den Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben verringert. . Ein zusätzliches Krankentagegeld kann den Verdienstausfall wirksam abmildern.

Bei besser verdienenden Angestellten, die freiwillig in der GKV versichert sind, entsteht bei längerer Krankheit eine große Einkommenslücke, da der Höchstbetrag des Krankengeldes nur 70 % der gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 € p.a. beträgt. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung wichtig.

 

Tipps zum Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die einen Verdienstausfall bei längerer Krankheit ausgleicht.
Über die Höhe des Krankentagegelds entscheidet der vereinbarte Tagessatz, der vom Versicherten individuell bestimmt wird. Um die passende Tagegeld-Versicherung zu finden, sollten Sie folgende Tipps beachten:

1. Krankentagegeld für Nichtselbständige

Das Krankentagegeld soll die Differenz zwischen gesetzlichem Krankengeld und dem realen Einkommen abdecken. Insgesamt sollte die Summe beider Leistungen das reguläre Nettoeinkommen jedoch nicht übersteigen.
Die dynamische Einkommensversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Vertrag, denn sie schließt eine Versorgungslücke, die sich während einer längeren Laufzeit ergeben kann. Die Versicherung passt sich dann automatisch den veränderten Einkommensverhältnissen an.

2. Krankentagegeld für Selbständige /Freiberufler

Selbständige erhalten seit dem 01.08.2009 bei einer freiwilligen Versicherung ab der siebten Woche Krankentagegeld von der GKV. Das Krankentagegeld kann daher ihre Existenz sichern und wird bedarfsgerecht abgestimmt. Der versicherbare Tagessatz entspricht ca. 75 % des Monatsbruttoumsatzes (geteilt durch 30 Tage). Durch die Karenzzeit bestimmen Sie den Beginn der Zahlung und können die Beiträge senken.  Beim privaten KTG legt man fest, ab wann die Zahlung des TG erfolgt. Diese Zeit zwischen Feststellung der AU und des Auszahlungszeitpunktes wird hier als Karenzzeit erklärt.

3. Kündigung

Die Versicherung kann fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Einige Versicherungsgesellschaften behalten sich ein mehrjähriges Recht zur „ordentlichen Kündigung“ vor und können in diesem Zeitraum den Vertrag kurzfristig beenden. Für Kunden sollte diese Klausel ein negatives Vergleichskriterium sein, da keine Vertragssicherheit besteht.

Das Krankentagegeld ist eine private Krankenzusatzversicherung, die freiwillig abgeschlossen wird. Über die Höhe des Krankentagegeldes entscheidet immer der Versicherungsnehmer.
Da die Beitragshöhen für identische Leistungen bei den Versicherungsgesellschaften deutlichen Schwankungen unterliegen, kann ein Krankentagegeld Vergleich viel Geld sparen.

 

 
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