3. Welcher Schutz ist notwendig?
Für alle Arbeitnehmer macht es Sinn, ein Krankentagegeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Denn ab diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr und von der GKV erhalten Sie nur 70% des Bruttoeinkommens.
Selbständige sollten bereits ab dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld vereinbaren.
Die Höhe sollte sich nach der Lücke richten, die entsteht, wenn die GKV nur noch 70% des Gehalts zahlt bzw. der Selbständige keine Aufträge mehr annehmen kann.
Die genaue Lücke kann in unserem Krankentagegeld-Vergleichsrechner ermittelt werden.