Basisratgeber Private Krankenversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Private Krankenversicherung


Bessere medizinische Versorgung und vertraglich garantierte Leistungen sind stattliche Argumente für den Umstieg in die private Krankenversicherung. Beamte, Studenten und Selbstständige, sowie Arbeitnehmer, die mehr als 50.850 Euro brutto im Jahr verdienen haben die freie Wahl: Sie dürfen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Rücken kehren und sich mit einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) optimale medizinische Versorgung sichern – und das ohne hohe Zuzahlungen. Auch von schmerzlichen Leistungskürzungen, wie sie gesetzlich Versicherte mit jeder neuen Reform in Kauf nehmen müssen, bleiben Privatpatienten verschont. Lesen Sie hier, was Sie zur privaten Krankenkasse wissen und beachten sollten:

 


Für wen ist die PKV sinnvoll?

Welche Leistungen sind eingeschlossen?

Wie hoch sind die Beiträge?

Welche Rabattmöglichkeiten kann ich berücksichtigen?

Zusammenfassung

 

Für wen ist die PKV sinnvoll?

 

 

Angestellte, gutverdienende Singles


Insbesondere jüngere und gesunde Versicherte mit höherem Einkommen können durch den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung häufig sparen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, muss Ihr Jahreseinkommen mindestens einmal (so die Regelung seit 2011) die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850 Euro überschritten haben. Wenn Ihr Gehalt etwa nach einem Jobwechsel oder aufgrund reduzierter Arbeitszeiten wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, Sie aber trotzdem Privatpatient bleiben möchten, können Sie sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist dann allerdings für alle Zeiten versperrt.

 

 

Die „magische Grenze“, bis zu welcher sich ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung lohnt, liegt bei Frauen bei 42 Jahren und bei Männern bei 50 Jahren: Da mit zunehmendem Eintrittsalter auch die Beiträge erheblich steigen, ist ein späterer Wechsel in das private System in der Regel unwirtschaftlich.

 

Wenn Sie als Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, aber dennoch den Komfort optimaler medizinischer Versorgung nutzen möchten, ist eine private Krankenzusatzversicherung die perfekte Alternative: Mit diesem Modell können Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, aber trotzdem viele Leistungen der privaten Kasse – wenn gewünscht auch einzeln – versichern. Eine private Zusatzversicherung schließt hierdurch entstehende Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. Lesen Sie hier mehr über die PKVZ.

 

 

Kinderlose Paare und Familien mit nur einem Kind


Ob Sie als Ehepaar auf Dauer in der gesetzlichen oder bei einer privaten Versicherungsgesellschaft besser aufgehoben sind, ist neben Alter, Einkommen und Gesundheitszustand nicht zuletzt eine Frage des Kinderwunsches – denn gesetzliche und private Versicherer nehmen den Nachwuchs zu unterschiedlichen Konditionen auf:

 

Bei „Mischehen“ (ein Partner privat, der andere gesetzlich versichert) gilt: Kinder können beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden, solange der Partner mit dem höheren Einkommen dort Mitglied ist. Sind beide Ehepartner privat versichert, muss dagegen auch für den Nachwuchs eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Familien ab zwei Kindern mit nur einem Verdiener kommen in der GKV zwar günstiger weg, sie müssen aber auch eine entsprechend schlechtere Absicherung akzeptieren.

 

 

Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler


Wenn Sie sich selbständig machen, dürfen Sie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgehend den Rücken kehren. Während Arbeitnehmer erst ab einem Jahresmindesteinkommen Privatpatient werden können, gelten für Existenzgründer, Freiberufler und Selbstständige keinerlei Einkommensgrenzen. Mit dem Anstellungsverhältnis erlischt auch Ihre gesetzliche Versicherungspflicht: Ab dem ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit haben Sie die freie Wahl zwischen privater und freiwillig gesetzlicher Versicherung – entscheiden müssen Sie sich allerdings innerhalb von drei Monaten. Für Selbstständige und Freiberufler ist eine maßgeschneiderte private Kranken-Vollversicherung meist attraktiver als die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Beachten Sie allerdings, dass der Weg zurück in die GKV nur über ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis führt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist als Selbstständiger daher meist ein Bund fürs Leben.

 

Für Existenzgründer, die nicht sofort größere Summen verdienen, empfiehlt sich der preiswerte Basistarif, mit der Option, später ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen höherwertigen Tarif umsteigen zu können. Hierzu helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter.

 

 

Beamte mit staatlicher Beihilfe


Beamte und ihre Familien sind mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung gut bedient, zumal die Staatsdiener keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Versicherungskosten erhalten. Dafür zahlt ihr Dienstherr einen großen Teil der Arztrechnungen – nur der Rest muss noch privat abgesichert werden.

 

 

Studenten


Bundesweit gilt für die studentische Krankenversicherung bei allen gesetzlichen Kassen ein einheitlicher Beitragssatz von knapp 66 € pro Monat inklusive Pflegeversicherung. Die Pauschale gilt maximal bis zum 30ten Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14ten Fachsemesters.

 

Alternativ zur GKV können Sie sich als Student grundsätzlich auch privat versichern. Erstsemester müssen sich dazu binnen drei Monaten ab Immatrikulation bei ihrer Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Auch nach Erlöschen der Familienversicherung mit dem 26sten Geburtstag (bei Wehr- oder Zivildienst entsprechend später) ist der Ausstieg aus der GKV binnen drei Monaten möglich.

 

Zwar gibt es spezielle Studententarife – rentabel wird die private Krankenversicherung für Studenten trotzdem meist erst ab 30 Jahren oder ab dem 15. Semester, sofern das Studium bis zum 34. Lebensjahr abgeschlossen wird. Bis dahin ist die gesetzlich-studentische Versicherung in der Regel günstiger.

 

Nach Oben

 

Welche Leistungen sind eingeschlossen?

 

 

Privatversicherte bestimmen den gewünschten Leistungsumfang und damit auch die Prämie weitestgehend selbst, während Kassenpatienten mit dem Standardangebot der GKV vorlieb nehmen müssen. Um sich einen optimalen Schutz zu sichern, sollten Sie grundsätzlich alle Leistungen wählen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Darüber hinaus können Sie Zusatzleistungen wählen, die für Sie persönlich notwendig sind. Folgende Leistungen sind prinzipiell wählbar:

 

Ambulante Behandlung:

Je nach ausgewähltem Tarif wird die Behandlung durch einen Arzt, verordnete Medikamente, alternative Heilmethoden (Heilpraktiker), Heil- und Hilfsmittel bis zur vollen Höhe erstattet.

 

Stationäre Behandlung:

Die anfallenden Kosten aufgrund stationärer Behandlung, wie z.B. Arztbehandlung, Unterbringung und Pflege werden in voller Höhe erstattet. Ob Sie als Patient Wert darauf legen, vom Chefarzt behandelt zu werden oder im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht zu sein, können Sie innerhalb des Tarifes vereinbaren.

 

Zahnärztliche Behandlung:

Entsprechend dem vereinbarten Tarif erstattet die PKV die Kosten für die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die Behandlung liegt die Ersatzleistung je nach Tarif bei 80 bis 100 Prozent und für Zahnersatz zwischen 40 und 100 Prozent.

 

Pflegepflichtversicherung:

Die Pflegeversicherung ist auch für privat Versicherte gesetzlich vorgeschrieben und somit ein Bestandteil einer privaten Krankenversicherung.

 

Pflegezusatzversicherung:

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, kann eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, in welcher die individuellen Vorstellungen im Pflegefall berücksichtigt werden.


Krankentagegeld:

Insbesondere für Kleinunternehmer und Freiberufler ist eine längere Krankheit meist mit einem deutlichem Verdienstausfall verbunden. Wenn Sie zu dieser Berufsgruppe gehören, ist eine private Krankentagegeldversicherung für Sie deshalb unverzichtbar. Bis maximal zur Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens kann der Tagessatz frei vereinbart werden. Die private Versicherung zahlt frühestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

 

Krankenhaustagegeld:

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet für die Zeit eines Krankhausaufenthaltes ein vereinbartes Tagesgeld. Dieses ist beispielsweise besonders hilfreich, wenn Sie eine Betreuung für Ihre Kinder zu Hause bezahlen müssen.

 

Nach Oben

 

Wie hoch sind die Beiträge?

 

 

Leistungskürzungen, wie sie Kassenpatienten mit jeder neuen Reformstufe schlucken müssen, sind für Privatversicherte ausgeschlossen. Im Gegensatz zur GKV, deren Beiträge sich allein nach dem Einkommen richten, orientieren sich die Beiträge der PKV allerdings am Alter und dem persönlichen Krankheitsrisiko (Gesundheitsprüfung). Wer also etwa mit einer chronischen Erkrankung in die PKV wechseln möchte, zahlt höhere Beiträge als ein Gleichaltriger ohne Erkrankung – unabhängig von dessen Einkommen. Ebenso steigen für jeden Privatversicherten mit jedem neuen Lebensjahr die Beiträge.

 

 

Der Basistarif


Privatversicherte, die den Beitrag für ihre private Police nicht mehr aufbringen können, zum Beispiel weil sie ihren Job verlieren oder weniger verdienen, können sich unter bestimmten Umständen wieder gesetzlich versichern. Alternativ ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif oder in den sogenannten Basistarif ihres Versicherers möglich. Letzterer orientiert sich brancheneinheitlich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und muss seit 2008 von allen privaten Versicherern angeboten werden. Allerdings müssen Sie als Versicherter bestimmte Voraussetzungen für den Wechsel in den Basistarif erfüllen:

 

  • Wenn Sie sich ab 2009 freiwillig gesetzlich versichert haben, dürfen Sie mit einer Wartezeit von sechs Monaten in den Basistarif wechseln

 

  • Wenn Sie sich ab 2009 privat versichert haben, dürfen Sie jederzeit in einen Basistarif eines beliebigen Anbieters wechseln

 

  • Wenn Sie sich vor 2009 privat versichert haben, älter als 55 Jahre sind, eine Rente oder Pension beziehen oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können, dürfen Sie in den Basistarif ihres aktuellen Unternehmens wechseln

 

Kann auch der Basistarif nicht mehr bezahlt werden, kann dem Versicherten nicht gekündigt werden – anstelle dessen wird sein Vertrag „ruhend“ gestellt und nur für die Notfallversorgung (akute Erkrankungen, Schmerzzustände, bei Schwangerschaft und Mutterschaft) wird geleistet.

 

Als freiwillig gesetzlich Versicherter können Sie übrigens ebenfalls in den Basistarif der PKV wechseln – jedoch müssen Sie dies innerhalb der ersten sechs Monate, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllt haben, vollziehen. Allerdings ist für freiwillig Versicherte ein Wechsel in den Basistarif nicht immer empfehlenswert – zwar bietet der Basistarif im Prinzip die gleiche medizinische Versorgung wie die gesetzliche Kasse, jedoch gibt es Einschränkungen auf anderen Ebenen: Der Basistarif erlaubt keine Familienversicherung – Ehepartner und Kinder müssen separat versichert werden. Darüber hinaus wird das Arzthonorar mit dem gleichen Satz wie in der GKV berechnet – oftmals reicht das für die Behandlung eines Patienten, der ja „offiziell“ privat versichert ist, nicht aus, da in der PKV eine andere Gebührenordnung herrscht.

 


Kann ich mir im Alter (als Rentner) die Beiträge noch leisten?


Ab einem Alter von 55 Jahren besteht die Möglichkeit, in den brancheneinheitlichen Standardtarif zu wechseln, wenn Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ab 65 Jahren ist der Wechsel unabhängig vom Einkommen möglich. Grundsätzlich muss allerdings eine Mitgliedschaft von mindestens zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Beitrag für den Standardtarif ist ähnlich wie der Basistarif auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt, damit die Gesundheitskosten im Alter nicht ausufern. Außerdem werden Beitragsentlastungen des Versicherers weitergegeben, die über die Vertragslaufzeit hinaus angespart wurden (sogenannte Altersrückstellungen).

 

Nach Oben

 

Welche Rabattmöglichkeiten kann ich berücksichtigen?

 

 

Rabatte gibt es nicht nur bei der privaten Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung, sondern ebenso bei der privaten Krankenversicherung: So können Sie als privat versicherter Familienvater durchaus Ihre Familie in einer Familienversicherung der PKV mitversichern. Viele Anbieter haben hierfür einen speziellen Tarif ausgearbeitet, der einen großzügigen Rabatt enthält. Selbst wenn Sie nur Ihr Kind, und nicht Ihren Lebenspartner mitversichern wollen, erhalten Sie dafür in der Regel einen vergünstigten Tarif. Umgekehrt ist die Mitversicherung auch nur für den Lebenspartner möglich, sofern er sich nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet.

 

Darüber hinaus wird bei vielen Versicherern eine gesunde Lebensweise belohnt: Wenn Sie Nichtraucher sind, auf Alkohol verzichten oder eine besonders gesunde Ernährung bevorzugen, zahlen Sie weniger Beitrag in Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

Die entscheidendste Stellschraube für die Beitragshöhe ist jedoch die Höhe des Selbstbehalts: Diese ist individuell vereinbar und geht von 0 Euro bis 2.500 Euro – je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Beitrag. Für Angestellte macht es mehr Sinn, einen niedrigeren Selbstbehalt zu wählen, da die Hälfte des Versicherungsbeitrags vom Arbeitgeber übernommen wird. Selbständige können einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, um einen günstigeren Beitrag zu erhalten.

 

Nach Oben

 

Zusammenfassung

 

Für wen ist die PKV sinnvoll?

 

  • Angestellte, gutverdienende Singles
  • Kinderlose Paare und Familien mit nur einem Kind
  • Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte mit staatlicher Beihilfe
  • Studenten

 

Welche Leistungen sind eingeschlossen?

 

  • Ambulante Behandlung
  • Stationäre Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Pflegepflichtversicherung

 

Wie hoch sind die Beiträge?

 

  • Im Gegensatz zur GKV richten sich die Beiträge der PKV nach dem Alter und dem persönlichen Krankheitsrisiko (Gesundheitsprüfung!). Die Beiträge steigen für jeden Privatversicherten mit jedem neuen Lebensjahr.

 

Welche Rabattmöglichkeiten kann ich berücksichtigen?

 

  • Familientarife
  • Rabatt für „gesundes Leben“
  • spezielle Tarife für Studenten, Ärzte und Beamte und viele weitere

 

Nach Oben

 

Private Krankenversicherung

Sichern Sie sich mehr Leistung für weniger Geld mit einer privaten Krankenversicherung.

 
Private Krankenversicherung Lexikon

Sie suchen eine verständliche Erklärung rund ums Thema Private Krankenversicherung?

 

Unsere Produkt-Partner

 
Newsletter abonnieren