Wer sich an der Uni einschreibt, benötigt eine Krankenversicherung. Sind die Eltern Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), greift zunächst die kostenlose Familienversicherung. Allerdings dürfen familienversicherte Studenten nicht zu viel selber verdienen. Zulässig sind ein regelmäßiges Monatsgehalt bis 345 Euro, ein sozialversicherungsfreier 400-Euro-Job (Mini-Job), sozialversicherungs- freie Ferienjobs oder Aushilfstätigkeiten (während der Vorlesungszeit max. 2 Monate am Stück oder max. 50 einzelne Tage pro Jahr).
So jung – und schon zu alt:
Mit dem 26sten Geburtstag endet die kostenlose Familienversicherung (Ausnahme: Abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst verlängert die Frist entsprechend). Danach bittet die GKV auch Studenten zur Kasse. Bundesweit gilt für die studentische Krankenversicherung bei allen Kassen ein einheitlicher Beitragssatz von knapp 48 € pro Monat, für die obligatorische Pflegeversicherung werden rund 8 Euro (Kinderlose ab 23 Jahre: 9 Euro) fällig. Die Pauschale gilt maximal bis zum 30ten Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14ten Fachsemesters. Nach dem Examen bleibt der Versicherungsschutz durch die studentische Krankenversicherung maximal einen Monat über das Ende des Semesters hinaus bestehen. Wer bis dahin keinen sozialversicherungspflichtigen Job aufgenommen hat, muss entweder die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse beantragen oder ein privates Versicherungsangebot einholen.
Studenten-Rabatt in der privaten Krankenversicherung
Als Alternative zur GKV können sich Studenten grundsätzlich auch privat versichern. Erstsemester müssen sich dazu binnen drei Monaten ab Immatrikulation bei ihrer Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Auch nach Erlöschen der Familienversicherung ist der Ausstieg aus der GKV binnen drei Monaten möglich. Einige private Krankenversicherer bieten besonders günstige Studententarife, spezielle Angebote gibt es auch für angehende Mediziner. „Im Gegensatz zu den normalen Tarifen werden bei den Verträgen für Studenten meist noch keine Altersrückstellungen gebildet“, erläutert Sabine Erbar vom Verband der privaten Krankenversicherung in Köln. Wer nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt, verliert also kein Geld. Junge Männer versichern sich privat deutlich günstiger als Frauen. Auch wer Kind oder Ehepartner mitversichern möchte, kommt in der GKV günstiger weg. Bafög-Empfänger erhalten übrigens einen festen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung von 55 Euro monatlich, egal ob privat oder gesetzlich versichert.