Unbeschwertes Single-Dasein: Egal ob Karriere oder Freizeit, Konsum oder Geldanlage – wer allein lebt, braucht keine Rücksicht auf einen Partner zu nehmen. Das gilt auch für die Krankenversicherung: Wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850 Euro) liegt, steht dem Wechsel in die private Krankenversicherung nichts entgegen. Wer dagegen verheiratet ist, muss für zwei – oder auch mehr – rechnen: Der optimale Versicherungsschutz für Paare hängt daher stark von der weiteren Lebensplanung ab.
Familienfrage: Privat oder gesetzlich?
Ob Sie als Ehepaar auf Dauer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder bei einer privaten Versicherungsgesellschaft (PKV) besser aufgehoben sind, ist neben Alter, Einkommen und Gesundheitszustand nicht zuletzt eine Frage des Kinderwunsches, denn gesetzliche und private Versicherer nehmen den Nachwuchs zu unterschiedlichen Konditionen auf:
1: Sind beide Partner gesetzlich versichert, können Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Durch die Gesundheitsreform, die zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, ändert sich daran nichts. Allerdings wird die beitragsfreie Familienversicherung künftig wohl aus Steuermitteln finanziert. Während der Elternzeit müssen keine Kassenbeiträge gezahlt werden, Hausmänner oder -frauen sind beitragsfrei beim Partner mitversichert.
2: Sind beide Ehepartner privat versichert, muss dagegen auch für den Nachwuchs eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die eigene Versicherung nimmt Kinder in den ersten zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung auf. Auch während der Elternzeit oder sogar wenn ein Partner seinen Job komplett kündigt, zahlen Privatpatienten weiter Beiträge.
3: Bei „Mischehen“ (ein Partner privat, der andere gesetzlich versichert) gilt: Kinder können beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden, solange der Partner mit dem höheren Einkommen dort Mitglied ist.
Paare, bei denen einer oder auch beide die Voraussetzungen zum Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllen, sollten diese Option ernsthaft prüfen. Insbesondere Doppelverdiener mit hohem Einkommen sparen oft viel Geld bei besseren medizinischen Leistungen. Auch wer es schafft, Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen, ist mit einer privaten Krankenversicherung langfristig oft besser bedient. Wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig tatsächlich wie geplant die kompletten Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder aus Steuermitteln finanziert würden, winkt möglicherweise auch Privatpatienten ein Steuerzuschuss zur Kinderprämie: „Verfassungsrechtlich ist dann eine unterschiedliche Behandlung der Kinder gar nicht möglich“, gibt jedenfalls Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zu.