Schön, wenn man die Wahl hat: Beamte, Studenten, Selbständige und Arbeitnehmer, die mehr als 50.850 Euro brutto im Jahr (Stand 2012) verdienen, dürfen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Rücken kehren. Mit einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) sichern sie sich optimale medizinische Versorgung ohne hohe Zuzahlungen. Auch von schmerzlichen Leistungskürzungen, wie sie gesetzlich Versicherte mit jeder neuen Reform in Kauf nehmen müssen, bleiben Privatpatienten verschont. Der vereinbarte Versicherungsumfang ist stets vertraglich garantiert und kann nicht nachträglich gekürzt werden.
Lohnender Wechsel für Beamte und Besserverdiener
Im Gegensatz zur GKV berechnen private Krankenversicherer den Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Gesundheitsrisiko. Faustregel: Junge Kunden zahlen weniger als alte, Gesunde weniger als solche mit Vorerkrankungen. Vor allem gut verdienende Singles und kinderlose Paare können in jungen Jahren durch den Wechsel in eine PKV häufig viel sparen. Auch Beamte und ihre Familien sind mit einem beihilfekonformen privaten Vertrag gut bedient, zumal die Staatsdiener keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Versicherungskosten erhalten. Dafür zahlt ihr Dienstherr einen großen Teil der Arztrechnungen; nur der Rest muss noch privat abgesichert werden.
Einmal Privatpatient, immer Privatpatient?
Während Beamten ihr Status sicher ist, birgt das Berufsleben für Angestellte einige Unwägbarkeiten. So kann nach einem Jobwechsel oder aufgrund reduzierter Arbeitszeiten das Gehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze (50.850 Euro, Stand 2012) fallen. Wer trotzdem Privatpatient bleiben möchte, muss sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist dann jedoch auf alle Zeiten versperrt. Privatversicherte, die den Beitrag für ihre private Police nicht mehr aufbringen können, zum Beispiel weil sie ihren Job verlieren, stehen im Ernstfall also ohne Versicherungsschutz da. Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht allerdings einen Ausweg vor – den sogenannten Basistarif. Diesen Tarif müssen die privaten Versicherer seit 2008 allen aktiven und ehemaligen Privatpatienten sowie allen freiwillig gesetzlich Versicherten anbieten: „Der Versicherungsschutz entspricht dann dem, den man in der Kasse hat, und es gibt eine Höchstsumme, die man monatlich bezahlen muss“, erläutert Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest. Diese Höchstgrenze soll bei rund 500 Euro liegen, beziehungsweise: „Wenn man richtig pleite ist und das nachweist, bei der Hälfte“, so Tenhagen.
Unabhängig von den Reformvorschlägen haben Privatpatienten zudem schon heute das Recht, jederzeit auf einen günstigeren Tarif mit abgespecktem Leistungsumfang umzusteigen. Rentnern steht grundsätzlich der sogenannte Standardtarif offen. Für jüngere Kunden gilt: Bietet die eigene Gesellschaft keinen preiswerten Grundschutz an, bleibt notfalls der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Auch den will die Bundesregierung im Rahmen der Gesundheitsreform erleichtern. Altersrückstellungen, die private Gesellschaften bilden, um steigende Gesundheitskosten im Alter abzufedern, können Privatpatienten künftig auf den neuen Anbieter übertragen.