Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, oberhalb welcher Gehaltsgrenze keine weiteren Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Sie wird jährlich von der Bundesregierung angepasst und orientiert sich an den Bruttolöhnen des jeweilig vorletzten Jahres.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden, welche die maximale Einkommenshöhe für eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festlegt. Bis 2002 waren die beiden Grenzbeträge identisch - da die Finanzierungsproblematik des deutschen Gesundheitssystems jedoch immer schwerwiegender wurde, sah sich die damalige Bundesregierung gezwungen, die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze abzuheben. Durch die höhere Schwelle und den somit erschwerten Übertritt in die PKV konnte der Kreis der gesetzlich Versicherten vergrößert werden.
Was ändert sich 2012?
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Gesundheit (BMAS) sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze 2012 um 3,03 Prozent anzuheben. Lag die Schwelle 2011 noch bei monatlich 3.712,50 Euro, entspricht sie nach der Anhebung nun einem monatlichen Bruttogehalt von 3.825,00 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 45.900 Euro und damit 1.350 Euro mehr als die 44.550 Euro aus dem Vorjahr. Zur Erläuterung: Wer oberhalb der neuen Grenze verdient, muss für seine Kranken- und Pflegeversicherung faktisch nicht mehr bezahlen, als ein Arbeitnehmer dessen Einkommen theoretisch genau den 45.900 Euro entspräche. Verantwortlich für die Entwicklung nach oben sind die gestiegenen durchschnittlichen Löhne und Gehälter im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs und der Beendigung der Kurzarbeit in einigen Branchen.
2011 wurde die bisher gängige Drei-Jahres-Regelung für den Übertritt in die private Krankenversicherung abgeschafft: Bis dato mussten Arbeitnehmer drei Jahre in Folge ein Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 49.500 Euro erzielen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private wechseln zu dürfen. "Durch Änderungen in den §§6 und 9 SGB V ("Drei-Jahres-Regelung") wird die Aussage im Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach ein Wechsel aus der GKV in die PKV zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltsgrenze möglich sein soll", so der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Schwellenwert wird 2012 auf 50.850 Euro angehoben und der Wechsel in die Private Krankenversicherung somit erschwert.
Was sind die Folgen der Änderung?
Um die höheren Belastungen durch beispielsweise chronisch Kranke oder um die niedrigeren Beiträge von Geringverdienern in der GKV aufzufangen, sind einkommensstarke Versicherte mit höheren Beiträgen für die GKV überlebenswichtig. Die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze hat jedoch zur Folge, dass besser verdienende Arbeitnehmer diese Grenze "früher" erreichen - und damit weniger in die gesetzlichen Kassen bzw. den Gesundheitsfond einzahlen.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung errechnen sich im Gegensatz zur GKV nicht aus dem Einkommen, sondern orientieren sich vorrangig am Alter, dem Gesundheitszustand und -risiko. Damit wären viele Angestellte und Arbeitnehmer in einer privaten Kasse ohnehin günstiger aufgehoben - in manchen Fällen um einige hundert Euro. Im Zuge der bevorstehenden Beitragsanhebung wird das Gefälle zwischen Gesetzlich und Privat aber noch weiter vergrößert - und damit auch der Reiz, über die Schlucht zu springen und in die PKV zu wechseln.
Was passieren wird, wenn 2011 außerdem die Drei-Jahres-Regelung durch die einjährige Frist ersetzt wird, kann sich jeder selber ausrechnen: Da der Wechsel in die Private damit stark vereinfacht wird, droht den gesetzlichen Kassen ein Welle an Mitgliederverlusten. Warum auch in der Gesetzlichen bleiben, wenn es auf einfachem Wege für weniger Geld deutlich bessere Leistungen gibt? Die Krux an der Sache: Vor allem junge Privatversicherte ohne Vorerkrankungen kommen in den Genuss umfangreicher Leistungen mit günstigen Beiträgen. Einkommensschwache Interessenten haben hingegen schlechte Chancen in die PKV zu kommen und für chronisch Kranke ist sie zu teuer. Wer bleibt also noch für die gesetzlichen Kassen? Aktuelle Berechnung sprechen schon heute von Einbußen über mindestens 750 Millionen Euro. Die logische Konsequenz um diese Verluste auszugleichen wäre eine "Gegenwelle" an weiteren Zusatzbeiträgen. Ein Teufelskreis? Auf jeden Fall ein teuflisch guter Grund um den Kreis zu durchbrechen und in die Private Kasse zu wechseln!