Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Was Sie wissen müssen

20.11.2008


 

2. Welche Leistungen sind grundsätzlich wählbar?



Ambulante Behandlung:

Je nach ausgewähltem Tarif wird die Behandlung durch einen Arzt, verordnete Medikamente, alternative Heilmethoden (Heilpraktiker), Heil- und Hilfsmittel bis zur vollen Höhe erstattet.


Stationäre Behandlung:

Die anfallenden Kosten aufgrund stationärer Behandlung, wie z.B. Arztbehandlung, Unterbringung und Pflege werden in voller Höhe erstattet. Ob der Patient Wert darauf legt, vom Chefarzt behandelt zu werden oder im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht zu sein, kann innerhalb des Tarifes vereinbart werden.


Zahnärztliche Behandlung:

Entsprechend dem vereinbarten Tarif erstattet die PKV die Kosten für die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die Behandlung liegt die Ersatzleistung je nach Tarif bei 80 bis 100% und für Zahnersatz zwischen 40 und 100%.


Pflegepflichtversicherung:

Die Pflegeversicherung ist auch für privat Versicherte gesetzlich vorgeschrieben und somit ein Bestandteil einer Privaten Krankenversicherung. Ist eine Krankenhausbehandlung nicht Bestandteil des Vertrages, ist eine Pflegeversicherung innerhalb der PKV nicht obligatorisch.


Pflegezusatzversicherung:

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, kann eine Pflegezusatzversicherung, in der die individuellen Vorstellungen im Pflegefall berücksichtigt werden, abgeschlossen werden.


Krankentagegeld:

Eine Krankentagegeld-Versicherung ist sinnvoll, um bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall einen evtl. Verdienstausfall auszugleichen.
Vor allem für Selbständige und Freiberufler ist sie mittlerweile notwendig, da die GKV ab dem 1.1.2009 kein Krankentagegeld mehr zahlt.


Krankenhaustagegeld:

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet für die Tage des Krankhausaufenthaltes ein vereinbartes Tagesgeld, das z.B. hilfreich ist, wenn eine Betreuung der Kinder zu Hause bezahlt werden muss.

 

 

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