Private Krankenversicherung: Noch immer erste Wahl
21.11.2008
Die Gesundheitsreform steht. Die Eintrittshürden in die private Krankenversicherung sind etwas höher gelegt worden, doch wer die Chance hat, sollte umsteigen. Während Kassenpatienten in den kommenden Jahren weitere Abstriche beim Gesundheitsschutz bevorstehen, sind die Leistungen der privaten Versicherer vertraglich garantiert.
Keine Chance auf eine lebensrettende OP oder dringend benötigte Arzneien für über 80jährige? Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) der privaten Krankenversicherer hat in einer Studie die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Gesundheitsausgaben untersucht. Fazit: Die steigende Lebenserwartung in Deutschland wird zu deutlichen Mehrausgaben führen.
Private Krankenversicherung: Altersrücklagen schützen vor steigenden Beiträgen
Im Gegensatz zu den Trägern der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung GKV, die für ihre Mitglieder nichts zurücklegen, sparen die privaten Krankenversicherer einen Teil der Beitragseinnahmen als Finanzpolster an. Diese sogenannten Altersrückstellungen dienen dazu, steigende Gesundheitskosten im Alter abzufedern. Auch im fortgeschrittenen Alter bleiben die Prämien für langjährige Privatpatienten dadurch bezahlbar. Neu: Im Zuge der Gesundheitsreform wurde vereinbart, dass Privatversicherte künftig bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft bereits angesparte Altersrückstellungen in gewissem Umfang auf den neuen Anbieter übertragen dürfen. Bisher war der nachträgliche Wechsel insbesondere für langjährig Versicherte mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.
Leistungsgarantien gibt es nur in der privaten Krankenversicherung
Insgesamt werden sich zwar auch die privaten Krankenversicherer nicht von den steigenden Gesundheitsausgaben abkoppeln können. Dank Altersrückstellungen wird der Effekt jedoch abgemildert. Insbesondere wer gesund ist und gut verdient, spart durch den frühzeitigen Wechsel zu einer privaten Versicherungsgesellschaft oft in jungen Jahren viel Geld. Sinnvollerweise sollte ein Teil dieser Ersparnisse für die private Gesundheitsvorsorge zurückgelegt werden. Im Gegensatz zu Kassenpatienten müssen Privatversicherte zudem keine Leistungsabstriche befürchten. Der Leistungsumfang, beispielsweise Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl, Erstattung von Zahnersatz oder Kuren, kann individuell vereinbart werden und ist vertraglich garantiert. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde dagegen in den vergangengen Jahren bereits empfindlich zusammengestrichen. Wer sich nicht mit Durchschnittsleistungen zufrieden geben will, muss als Kassenpatient schon heute oft tief in die eigene Tasche greifen, Tendenz steigend.
FinanceScout24.de-Tipps: Als Privatpatient profitieren Sie von garantierten Leistungen und individuellen Altersrückstellungen. Wenn Ihr Einkommen als Angestellter drei Jahre in Folge die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro übersteigt, dürfen Sie wechseln.
Vergleichen Sie vor dem Abschluss sorgfältig Preise und Leistungen.
Wenn Sie an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind, sollten Sie Versorgungslücken möglichst frühzeitig durch private Zusatzpolicen schließen. Insbesondere eine Krankenhauszusatzversicherung macht sich im Ernstfall schnell bezahlt.