3. Welcher Schutz ist notwendig?
Um sich einen optimalen Schutz zu sichern, sollten Sie alle Leistungen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wählen. Darüberhinaus sollte man Zusatzleistungen, die für einen persönlich notwendig sind, wählen.
Ambulante Behandlung:
- Behandlungskosten
- verordnete Medikamente
- Vorsorgeuntersuchungen
- Heil- und Hilfsmittel
Zusätzlich: Sehhilfen, Heilpraktiker, Kuren
Stationäre Behandlung:
- Behandlungskosten
- Mehrbettzimmer
Zusätzlich: Chefarztbehandlung, Ein-/
Zweibettzimmer
Zahnärztliche Behandlung:
- 100%-ige Erstattung von Zahnbehandlungen
- Zahnersatz, Implantate und Inlays
Zusätzlich: 100% Erstattung Zahnersatz,
Implantate, Inlays
Pflegepflichtversicherung:
Generell mitversichert
Pflegezusatzversicherung:
Sehr oft reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegversicherung nicht aus, da Pflegeplätze oder -kosten immer teurer werden. Deshalb ist es sinnvoll, gleich ein Pflegetageld einzuschließen.
Krankentagegeld:
Sichern Sie sich ab, wenn der Arbeitgeber bei längerer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt fortzahlt (ab der 43. Woche).
Für Selbständige und Freiberufler ist es bereits ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit sinnvoll, dass ein Krankentaggeld gezahlt wird.
Mit einem Krankentagegeld sichern Sie sich weiterhin Ihren Lebensstandard.
Krankenhaustagegeld:
Um zusätzliche Kosten wie Telefon und TV im Krankenhaus oder Kinderbetreuung abzusichern, sollte ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Selbstbehalt:
Die Höhe des Selbstbehalts ist individuell vereinbar und geht von 0 EUR bis 2.500 EUR. Sie beeinflusst die Höhe des Beitrags: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Beitrag.
Für Angestellte macht es mehr Sinn, einen niedrigeren Selbstbehalt zu wählen, da die Hälfte des Versicherungsbeitrags vom Arbeitgeber übernommen wird. Selbständige können einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, um einen günstigeren Beitrag zu erhalten.