Private Krankenzusatzversicherung FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Für wen ist die Zusatzversicherung sinnvoll?

 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben ihre Leistungen erneut stark gekürzt und weitere Einschnitte stehen laut Gesundheitsreform noch bevor.

 

Eine private Zusatzversicherung schließt hierdurch entstehende Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. Besonders für Zahnbehandlungen, und hier vor allem bei Zahnersatz, lohnt sich eine Zusatzversicherung in jedem Fall, da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht. Auch Zuschüsse für Sehhilfen werden, sofern Sie nicht minderjährig oder schwer sehbehindert sind, von gesetzlichen Kassen gar nicht mehr getragen. Private Anbieter übernehmen hier teilweise die Kosten.

 

Die private Zusatzversicherung lohnt sich für alle gesetzlich Krankenversicherten, welche sich nicht komplett privat versichern können.

 

Für alle die in 2005 mehr als 46.800 Euro im Jahr (brutto) verdienen, lohnt sich ein vollständiger Wechsel in die private Kankenversicherung.

 

 

2. Zusatz-Ergänzungstarif oder klassischer Einzeltarif?

 

Mit Einführung der Gesundheitsreform, d. h. der umfangreichen Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen, brachten viele Privatversicherer die so genannten Zusatz-Ergänzungstarife auf den Markt. Wie der Name bereits aussagt, ergänzen diese Tarife den gesetzlichen Versicherungsschutz an den Stellen, an denen Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen wurden.
Diese Tarife beinhalten also Leistungen für den

  • ambulanten Bereich: (z. B. Kostenerstattungen beim Arzt, Heilpraktiker, Sehhilfen etc.)
    und /oder den
  • stationären Bereich: (z. B. Kostenerstattung für den Krankenhauseigenanteil etc).
    und/ oder den
  • Zahnbereich:(z.B. Kostenerstattung für Zahnersatz, Implantate etc.)

Diese Tarife beinhalten in der Regel automatisch Leistungen für mehrere Bereiche. Neben diesen neu eingeführten Ergänzungstarifen bestehen natürlich heute noch die klassischen Einzel-Zusatzversicherungen, die vom Interessenten für jeden Bereich seperat gewählt werden können.
Die Leistungen dieser Tarife sind häufig sehr flexibel gestaltet, d. h. als Interessent legen Sie ganz individuell den Leistungswunsch fest.

 

 

3. Welche Leistungen sind für mich wichtig?

 

A Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich


Hier sehen die Tarife der Privatversicherer folgende Leistungsarten vor:
- Arznei/Rezepturzuzahlungen - Heilpraktikerleistungen - Heil- und Hilfsmittel - Akupunktur - Sehhilfen
Dieses Leistungsspektrum finden Sie überwiegend in den Zusatzergänzungstarifen. Leistungsart, Umfang und Höhe fallen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus.

 

B Zusatzversicherung für den stationären Bereich
Hier stehen die klassischen Tarife zur Verfügung. Versicherbar ist das Ein- oder Zweibett-Zimmer.
Es werden i. d. R. die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie die zusätzlich anfallenden Arztkosten übernommen.
Es besteht für Sie bei Abschluss dieser Zusatzversicherung die freie Krankenhauswahl (also auch Privatkliniken!) und natürlich, freie Arztwahl.

 

C Zusatzversicherung für den dentalen Bereich
Es werden Leistungen angeboten für :

  • Zahnersatz
  • Inlays
  • Implantate

Die Zahnleistungen sind oft maximiert und auch häufig mit einer Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel heißt, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Zudem ist bei der richtigen Tarifwahl auch noch die Abrechungsgrundlage des Versicherers zu berücksichtigen!

 

D Verdienstausfall/ Krankentagegeld
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für den Arbeitnehmer nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ihre Tagegeldleistung. Es werden 70% vom Bruttogehalt maximal jedoch 90% vom Nettoeinkommen geleistet. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Dieses wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Achtung : Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze so reicht die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr aus.
Mit der privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich Ihr Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung bis zu 100% ausgleichen. Dabei gilt das Bereicherungsverbot, d. h. das Einkommen im Krankheitsfall darf nicht höher sein als das normalerweise erzielte Einkommen. Für den Selbstständigen stellen die gesetzlichen Kassen einen Leistungsbeginn des Krankengeldes frühestens ab dem 22. Tag, gegen einen erheblichen Mehrbeitrag, zur Verfügung. Die privaten Versicherer hingegen ermöglichen den Leistungsbeginn bereits ab dem 4., 8., 15. und 22. Tag. Auch ist eine Kombination zweier Tagegelder möglich.
Beispiel zur Orientierung:
Versichert werden 100 Euro ab dem 15. Tag und nochmals 50 Euro ab dem 22. Tag. Auch hier gilt das Bereicherungsverbot, d. h. das Einkommen im Krankheitsfall darf nicht höher sein, als das normalerweise erzielte Einkommen.
Achtung : Aussteuerung bei den gesetzlichen Krankenkassen!
Beim Krankentagegeld ist zu beachten: Für ein und dieselbe Krankenbehandlung, innerhalb von drei Jahren, wird das Krankentagegeld für nur max. 78 Wochen gezahlt. Auf den ersten Blick erscheint dies vollkommen ausreichend. In der Praxis kann es aber zu existenziellen Notsituationen kommen.
Die privaten Krankenversicherer kennen keine Aussteuerung wie die gesetzlichen Krankenkassen.

 

E Krankenhaustagegeld
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils bis 28 Tage 10 Euro aus der eigenen Tasche. Weitere Kosten können sein: Telefon- und Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Familienangehörige, zusätzlicher Verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen und natürlich auch der noch im Hause befindlichen Kinder. Für die Unterbringung von Haustieren in Tierpensionen entstehen Zusatzkosten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hier keine Leistungen.
Mit dem privaten Krankenhaustagegeld sind diese Kosten gedeckt.

 

F Pflegezusatzversicherung

Ca. 2.000.000 Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig, die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nicht genügend Leistungen, um im Leistungsfall ausreichend versichert zu sein. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schwanken je nach Pflegestufe und Pflegeart insbesondere bei besonderen Härtefällen. Ein Pflegeheimplatz kostet jedoch bis zu 3.500 Euro im Monat – ähnlich teuer ist die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Somit entstehen häufig sehr hohe Restkosten, die durch eine private Pflegeversicherung geschlossen werden sollten.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar und deckt nur einen Teil der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten ab. Um trotzdem finanzielle Sicherheit zu haben, bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen die Möglichkeit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung, die diese Lücke schließen soll.
Beachten Sie: Sollten die Leistungen der Pflegekasse, die Rente und das eigene Vermögen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Pflegekosten zu bezahlen, dann zahlt das Sozialamt zusätzlich anfallenden Kosten. Im Zweifelsfall wird dann geprüft, ob und wie von den Kindern der Leistungsempfänger Unterstützung eingefordert werden kann. Grundsätzlich sind die Kinder verpflichtet, ihren Eltern in einer finanziellen Notlage zu helfen. Bevor es Hilfe vom Sozialamt gibt, müssen Pflegebedürftige und deren unterhaltspflichtige Angehörige ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, dies zu vermeiden.

 

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatz- versicherung Lücken schließen.

 

Weitere Artikel

Kredite online

Online-Kredit

Online kommen Sie sicher und schnell an Ihr Geld.

Private Kranken- versicherung

Lohnt sich der Wechsel?

richtig riestern

Riester-Rente

Sichern Sie sich die volle staatliche Unterstützung.

 
Krankenzusatzversicherung Behandlung 1. Klasse
Die Leistungen der Gesetzlichen sinnvoll ergänzen

Ergänzen Sie die schwindenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll.

Newsletter abonnieren