Private Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Was Sie wissen müssen

15.04.2008


 

2. Welche Leistungen grundsätzlich wählbar?


A) Ambulante Zusatzversicherung


Hier sehen die Tarife der Privatversicherer folgende Leistungsarten vor:
- Arznei/Rezepturzuzahlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Psychotherapie
- Heilpraktikerleistungen
- Heil- und Hilfsmittel
- Akupunktur
- Sehhilfen

Dieses Leistungsspektrum finden Sie überwiegend in den Zusatzergänzungstarifen. Leistungsart, Umfang und Höhe fallen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus.


B) Krankenhauszusatzversicherung


Versicherbar ist das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Chefarztbehandlung.
Es werden i. d. R. die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie die zusätzlich anfallenden Arztkosten übernommen.

Es besteht für Sie bei Abschluss dieser Zusatzversicherung die freie Krankenhauswahl (also auch Privatkliniken!) und natürlich, freie Arztwahl.

Es kann neben den o. g. Leistungen auch noch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils bis 28 Tage 10 Euro aus der eigenen Tasche. Weitere Kosten können sein: Telefon- und Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Familienangehörige, zusätzlicher Verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen und natürlich auch der noch im Hause befindlichen Kinder. Für die Unterbringung von Haustieren in Tierpensionen entstehen Zusatzkosten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hier keine Leistungen.

Mit dem privaten Krankenhaustagegeld sind diese Kosten dagegen abgedeckt.

C) Zahnzusatzversicherung

Es werden Leistungen angeboten für:

  • Zahnersatz
  • Inlays
  • Implantate

Die Zahnleistungen sind oft maximiert und auch häufig mit einer Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel heißt, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Zudem ist bei der richtigen Tarifwahl auch noch die Abrechungsgrundlage des Versicherers zu berücksichtigen


D) Krankentagegeld

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für den Arbeitnehmer nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ihre Tagegeldleistung. Es werden 70% vom Bruttogehalt maximal jedoch 90% vom Nettoeinkommen geleistet. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Dieses wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Achtung: Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze so reicht die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr aus.
Mit der privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich Ihr Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung bis zu 100% ausgleichen. Dabei gilt das Bereicherungsverbot, d. h. das Einkommen im Krankheitsfall darf nicht höher sein als das normalerweise erzielte Einkommen.

Wichtig: Für den Selbständigen oder Freiberufler gibt es ab 1.1.2009 kein Krankentagegeld mehr von der Krankenkasse.
Daher ist es wichtig, dass sich dieser Personenkreis bei Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichert.

Achtung: Aussteuerung bei den gesetzlichen Krankenkassen!
Beim Krankentagegeld ist zu beachten: Für ein und dieselbe Krankenbehandlung, innerhalb von drei Jahren, wird das Krankentagegeld für nur max. 78 Wochen gezahlt. Auf den ersten Blick erscheint dies vollkommen ausreichend. In der Praxis kann es aber zu existenziellen Notsituationen kommen.

Im Gegensatz dazu kennen die privaten Krankenversicherer keine Aussteuerung wie die gesetzlichen Krankenkassen.


E) Pflegetagegeld


Ca. zwei Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Allerdings bietet die gesetzliche Pflegeversicherung nicht genügend Leistungen, um im Leistungsfall ausreichend versichert zu sein. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schwanken je nach Pflegestufe und Pflegeart insbesondere bei besonderen Härtefällen. Ein Pflegeheimplatz kostet jedoch bis zu 3.500 Euro im Monat – ähnlich teuer ist die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Somit entstehen häufig sehr hohe Restkosten, die durch ein privates Pflegetagegeld geschlossen werden sollten.
Denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar und deckt nur einen Teil der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten ab. Um trotzdem finanzielle Sicherheit zu haben, bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen die Möglichkeit eines zusätzlichen privaten Pflegetagegeldes, wodurch diese Lücke geschlossen werden soll.

Beachten Sie: Sollten die Leistungen der Pflegekasse, die Rente und das eigene Vermögen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Pflegekosten zu bezahlen, dann zahlt das Sozialamt zusätzlich anfallenden Kosten. Im Zweifelsfall wird geprüft, ob und wie von den Kindern der Leistungsempfänger Unterstützung eingefordert werden kann. Grundsätzlich sind die Kinder verpflichtet, ihren Eltern in einer finanziellen Notlage zu helfen. Bevor es Hilfe vom Sozialamt gibt, müssen Pflegebedürftige und deren unterhaltspflichtige Angehörige ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Eine private Pflegetagegeldversicherung hilft, dies zu vermeiden.

 

  nach oben

 

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatz- versicherung Lücken schließen.

 

Artikel zum Thema

Private Krankenzusatzversicherung - private Pflegeversicherung

Risiko Pflege

Sichern Sie steigende Pflegekosten privat ab!

Krankenzusatzversicherung - Günstiger Schutz für Studenten

Für Studenten

Günstiger Zusatzschutz für Studenten

Private Krankenzusatzversicherung - Kein Luxus

Kein Luxus!

Eine private Zusatzversicherung ist kein Luxus

 

Weitere Artikel

Kredite online

Online-Kredit

Online kommen Sie sicher und schnell an Ihr Geld.

Private Kranken- versicherung

Lohnt sich der Wechsel?

richtig riestern

Riester-Rente

Sichern Sie sich die volle staatliche Unterstützung.

 

Eine Krankenzusatz-versicherung entlastet Ihren Geldbeutel.

 

Private Krankenversicherung

Für Ihre Gesundheit die rundum sorglos Versicherung

 
Newsletter abonnieren