"Als vor zwei Jahren die Gesundheitsreform in Kraft trat, wurde sie allein auf die Praxisgebühr und Zuzahlungen reduziert“, ärgert sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Kein Wunder, denn bisher spüren gesetzlich Versicherte eigentlich nur negative Auswirkungen im Portmonee. Egal ob Arzneimittel, Massagen, Krankengymnastik oder Hörgeräte – überall zahlen Kassenpatienten mindestens 10 Prozent obendrauf. Noch tiefer müssen Brillenträger in die Tasche greifen. Seit Januar 2004 sind für gesetzlich Versicherte sämtliche Zuschüsse für Sehhilfen gestrichen. Nur bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre oder in sehr schweren Fällen machen die Kassen noch eine Ausnahme: Wer z.B. herkömmliche Texte nicht ohne Leselupe oder Bildschirmlesegerät entziffern kann, hat in der Regel Anspruch auf eine Sehhilfe.
Private Ergänzungsversicherung zahlt:
Kassenpatienten können den mageren GKV-Leistungskatalog zum Glück durch private Ergänzungstarife aufstocken. Dies rechnet sich insbesondere bei teuren Behandlungen wie z.B. modernem Zahnersatz. Anstelle der mageren Festzuschüsse, die in vielen Fällen nicht einmal 50 Prozent der Behandlungskosten abdecken, lässt sich der Eigenanteil an der Zahnarztrechnung mit einer privaten Zahnzusatzversicherung minimieren. Auch im Urlaub ist eine Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes dringend anzuraten. Eine private Auslandskrankenversicherung zahlt ohne Wenn und Aber, egal wohin die Reise geht. Außerdem beteiligen sich die privaten Versicherungsgesellschaften auf Wunsch auch an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Die wichtigsten Tarifmerkmale für einen Vergleich:
* Prozentsatz: Je nach Tarif trägt die Versicherung ca. 80 bis 100 Prozent.
* Obergrenze: In der Regel erfolgt die Kostenübernahme maximal bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze, Richtwert ca. 130 bis 150 Euro.
* Versicherungsfall: In den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen es eine neue Brille auf Versicherungskosten gibt: z.B. nur alle 2 bis 3 Jahre oder nur bei einer deutlichen Veränderung der Sehschärfe (Richtwert 0,5 Dioptrien). Die Kostenübernahme für Sehhilfen wird in der Regel nur in Kombination mit weiteren Ergänzungsleistungen angeboten.
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Sehtest bleibt Kassenleistung:
Die Sehschärfebestimmung durch den Augenarzt bleibt weiterhin eine Leistung der Krankenkasse, stellt das Bundesgesundheitsministerium klar. Augenärzte gehören zudem neben Kinderärzten und Gynäkologen zu den wenigen Fachärzten, die gesetzlich Versicherte nach wie vor direkt ansteuern dürfen: „ Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht nötig.“ sagt Dr. Uwe Kraffel, 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte (BVA). Wer Probleme mit den Augen hat, sollte den Gang zum Augenarzt also auf keinen Fall scheuen.