3. Wahltarife sorgen für individuellen Versicherungsschutz
Neben dem festgelegten einheitlichen Leistungsangebot bieten die Kassen Wahltarife an. Einerseits sind die Kassen verpflichtet, bestimmte Tarife anzubieten. Dazu zählen z.B. das Hausarztmodell oder ein spezieller Krankengeld-Wahltarif für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind.
Andererseits liegt es im Ermessen der Kassen, weitere freiwillige Wahltarife anzubieten. So können sie jetzt allen Versicherten finanzielle Spielräume gewähren, die bisher nur freiwillig Versicherten zustanden: Wer Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst trägt (Selbstbehalt), kann dafür einen geringeren Beitrag bezahlen oder eine Prämie erhalten. Und Gesunde, die ein Jahr lang nicht zum Arzt gehen, können mit einer Beitragsrückzahlung als Bonus rechnen.