Krankenversicherung
Eine gute Versorgung im Krankheitsfall ist durch nichts zu ersetzen. Dabei wird unterschieden zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse – das ist allgemein bekannt. Je nach persönlichem Profil haben beide Kassenarten Vor- und Nachteile: Die private Krankenversicherung besticht im Vergleich zur GKV vor allem durch bessere Leistungen wie die freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten, höhere Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen und vieles mehr. Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen vorwiegend nach dem Eintrittsalter. Ältere Versicherungsnehmer müssen daher in der privaten Kasse mit deutlich höheren Beiträgen rechnen als jüngere. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich hingegen allein nach dem Einkommen. Zwar sind die Leistungen um Einiges niedriger angesetzt als bei der privaten Kasse, dafür erhalten Versicherungsnehmer bis ins hohe Alter eine bodenständige Absicherung mit relativ konstanten Beiträgen.
Wer kann sich wie versichern?
Nach der neuen Versicherungspflichtgrenze ab 2012 sind Arbeitnehmer unterhalb eines Jahreseinkommens von 50.850 Euro verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Arbeitnehmer, die mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre diese Grenze überschritten haben, sowie Selbstständige können frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.
Was ist für wen besser?
Familien haben in der gesetzlichen Krankenkasse den Vorteil, dass ihre Kinder kostenlos mitversichert werden können – ebenso der Ehepartner, sofern er kein eigenes Einkommen hat. Die private Krankenversicherung ist dagegen vor allem für jüngere Besserverdiener mit wenigen oder keinen Kindern empfehlenswert, da die Beitragshöhe vom Eintrittsalter abhängt. Familien haben in der privaten Kasse einen entscheidenden Nachteil: Für jedes Familienmitglied, das mitversichert werden soll, ist jeweils ein eigener Beitrag fällig.
Wer von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln möchte, sollte jedoch eines bedenken: Ein Zurück ist nicht ohne Weiteres möglich! Nur wer arbeitslos wird oder nachweisen kann, dass er mit seinem Einkommen mindestens ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist, kann in die gesetzliche Versicherung zurückkehren. Der Staat möchte damit vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der privaten Kasse profitieren, um später wieder in die günstigere GKV zu wechseln.
Lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?
Selbst wenn Sie nicht oft ins Ausland fahren, sollten Sie auf diese Versicherung keinesfalls verzichten. Beim Krankheitsfall im Ausland bietet die gesetzliche Krankenkasse nur unzureichenden Schutz, da sie beispielsweise einen Krankenrücktransport nicht versichert. Und bei Tarifen ab sieben Euro im Jahr sollte sich die Frage, ob einem die eigene Gesundheit dieser Versicherungsschutz wert ist, erübrigen.
Guter Kompromiss: Die Krankenzusatzversicherung
Wer gesetzlich versichert ist, kann trotzdem die Vorzüge aus dem „privaten Lager“ nutzen: Es gibt zahllose Tarife von privaten Krankenzusatzversicherungen, die den eingeschränkten Schutz der gesetzlichen Krankenkasse erhöhen. Zahnersatz, Chefarztbehandlung oder Einzelbettzimmer in der Klinik können in der Kombination gesetzliche Kasse mit Zusatzversicherung deutlich günstiger ausfallen, als eine private Versicherung allein. Ein Vergleich der Beiträge hilft hier weiter: Nutzen Sie dafür einen Vergleichsrechner für private Zusatzversicherungen, beispielsweise den von FinanceScout24!