Gesundheitsreform

Gesundheitsreform

Kassenpatienten erwartet ein Dickicht an Spezial-Tarifen

30.01.2009


Der Gesundheitsfonds ist seit Jahresbeginn Realität. Es ist abzusehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen kreativ werden, um ihren Versicherten neben der Standardversorgung individuelle Wahltarife anzubieten. Daher ist es ratsam, die eigenen Interessen im Auge zu behalten und die Möglichkeiten zum Kassenwechsel offen zu lassen.


Im Januar werden Rentner und 90% der Angestellten die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf ihrem Rentenbescheid oder Gehaltscheck nachlesen können: Jetzt fließen 15,5 Prozent von der Rente und dem Bruttoeinkommen in den Gesundheitsfonds, durch den die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

 

 

  1. Versicherungspflicht jetzt für alle!
  2. Ein verbindlicher Leistungskatalog für alle Kassen
  3. Wahltarife sorgen für individuellen Versicherungsschutz
  4. Freie Wahltarife bedeuten Kündigung erst nach drei Jahren
  5. Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
  6. Wechsel in private Kassen wird erleichtert - Achtung, Fristen!
  7. Der einheitliche Beitragssatz wird diskutiert


2. Ein verbindlicher Leistungskatalog für alle Kassen

Der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog ist für alle Krankenkassen gleich. Einige Ermessensleistungen sind seit Jahresbeginn Pflichtleistungen. Das bedeutet, dass beispielsweise Vater-Mutter-Kind-Kuren und einige Rehabilitationsleistungen nicht mehr abgelehnt werden können.

Zu den verbesserten Leistungen zählen auch die spezialisierte Versorgung schwerkranker Kinder oder Sterbenskranker in ihrem Zuhause, die ambulante Krankenpflege für Menschen in einer betreuten Wohnform oder die Erstattung von Schutzimpfungen.

Eingeschränkt wurden Leistungen bei Komplikationen von solchen Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind, wie z.B. bei Piercings oder Tattoos. Menschen, die wegen einer schweren chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind und von reduzierten Zuzahlungen profitieren, sind jetzt verpflichtet, an strukturierten Behandlungsprogrammen teilzunehmen.

Diese Regelung wird sich auch auf gesunde Versicherte auswirken. Diejenigen, die sich von ihrem Arzt über Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen informieren lassen, können damit rechnen, dass sich ihre Belastungsgrenze später von zwei auf ein Prozent des Bruttoeinkommens reduziert. Das bedeutet: Im Fall einer späteren chronischen Krankheit zahlt es sich aus, wenn Menschen sich in gesunden Zeiten in sinnvollen Intervallen auf Brust-, Darm- oder Gebärmutterhalskrebs untersuchen lassen. Die Belastungsgrenze und die damit einhergehenden Zuzahlungen verringern sich bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

 

 

 

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatz- versicherung Lücken schließen.

 

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