Gesundheitsreform

Gesundheitsreform

Kassenpatienten erwartet ein Dickicht an Spezial-Tarifen

30.01.2009

Der Gesundheitsfonds ist seit Jahresbeginn Realität. Es ist abzusehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen kreativ werden, um ihren Versicherten neben der Standardversorgung individuelle Wahltarife anzubieten. Daher ist es ratsam, die eigenen Interessen im Auge zu behalten und die Möglichkeiten zum Kassenwechsel offen zu lassen.


Im Januar werden Rentner und 90% der Angestellten die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf ihrem Rentenbescheid oder Gehaltscheck nachlesen können: Jetzt fließen 15,5 Prozent von der Rente und dem Bruttoeinkommen in den Gesundheitsfonds, durch den die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

 

 

  1. Versicherungspflicht jetzt für alle!
  2. Ein verbindlicher Leistungskatalog für alle Kassen
  3. Wahltarife sorgen für individuellen Versicherungsschutz
  4. Freie Wahltarife bedeuten Kündigung erst nach drei Jahren
  5. Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
  6. Wechsel in private Kassen wird erleichtert - Achtung, Fristen!
  7. Der einheitliche Beitragssatz wird diskutiert




1. Versicherungspflicht jetzt für alle!

Für Menschen, die zum Kundenkreis der gesetzlichen Krankenkassen gehören, gab es schon seit 2007 eine allgemeine Versicherungspflicht. Seit Anfang dieses Jahres weitet sich die allgemeine Versicherungspflicht auf beinahe alle Bürger aus. Wer keinen Versicherungsschutz mehr hat, kann und muss sich jetzt erneut bei seiner letzten Kasse melden, ganz gleich, ob sie gesetzlich oder privat ist. Je eher das geschieht, desto besser: Auf verspätete Beitragszahler kommen Nachzahlungen und Säumnisgebühren zu.

 

 

 

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatz- versicherung Lücken schließen.

 

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