1. Versicherungspflicht jetzt für alle!
Für Menschen, die zum Kundenkreis der gesetzlichen Krankenkassen gehören, gab es schon seit 2007 eine allgemeine Versicherungspflicht. Seit Anfang dieses Jahres weitet sich die allgemeine Versicherungspflicht auf beinahe alle Bürger aus. Wer keinen Versicherungsschutz mehr hat, kann und muss sich jetzt erneut bei seiner letzten Kasse melden, ganz gleich, ob sie gesetzlich oder privat ist. Je eher das geschieht, desto besser: Auf verspätete Beitragszahler kommen Nachzahlungen und Säumnisgebühren zu.