Gesundheitsreform

Gesundheitsreform

Kassenpatienten erwartet ein Dickicht an Spezial-Tarifen

30.01.2009


Der Gesundheitsfonds ist seit Jahresbeginn Realität. Es ist abzusehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen kreativ werden, um ihren Versicherten neben der Standardversorgung individuelle Wahltarife anzubieten. Daher ist es ratsam, die eigenen Interessen im Auge zu behalten und die Möglichkeiten zum Kassenwechsel offen zu lassen.


Im Januar werden Rentner und 90% der Angestellten die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf ihrem Rentenbescheid oder Gehaltscheck nachlesen können: Jetzt fließen 15,5 Prozent von der Rente und dem Bruttoeinkommen in den Gesundheitsfonds, durch den die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

 

 

  1. Versicherungspflicht jetzt für alle!
  2. Ein verbindlicher Leistungskatalog für alle Kassen
  3. Wahltarife sorgen für individuellen Versicherungsschutz
  4. Freie Wahltarife bedeuten Kündigung erst nach drei Jahren
  5. Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
  6. Wechsel in private Kassen wird erleichtert - Achtung, Fristen!
  7. Der einheitliche Beitragssatz wird diskutiert


5. Wann ist ein Wechsel sinnvoll?


Prüfen Sie Ihre Kasse auf Herz und Nieren. Ist Ihre Kasse gut erreichbar, am Telefon und in der Geschäftsstelle? Bekommen Sie in dringenden Fällen kompetente Beratung? Gibt es Präventionsangebote und für Sie interessante Wahltarife? Wenn Sie befriedigende Antworten finden: gut.

Wenn Sie unzufrieden sind, empfiehlt sich ein Wechsel. Und wenn erstmalig zusätzliche Zahlungen angekündigt werden - die über die 15,5 Prozent hinausgehen, weil Ihre Kasse mit dem zugewiesenen Geld nicht auskommt -, dann können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Normalerweise ist ein Kassenwechsel erst möglich, wenn Sie 18 Monate lang Mitglied einer Krankenversicherung waren. Die Versicherungen sind aber jetzt verpflichtet, ihre Mitglieder einen Monat vor der fälligen Zusatzzahlung schriftlich auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Dann müssen Sie für den Wechsel lediglich eine zweimonatige Kündigungsfrist beachten. Kündigen Sie fristgerecht, entfällt auch die Zahlung des zusätzlichen Beitrags. Dieser Beitrag wird ohnehin nicht für Kinder und mitversicherte Partner fällig.

 



 

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatz- versicherung Lücken schließen.

 

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