5. Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
Prüfen Sie Ihre Kasse auf Herz und Nieren. Ist Ihre Kasse gut erreichbar, am Telefon und in der Geschäftsstelle? Bekommen Sie in dringenden Fällen kompetente Beratung? Gibt es Präventionsangebote und für Sie interessante Wahltarife? Wenn Sie befriedigende Antworten finden: gut.
Wenn Sie unzufrieden sind, empfiehlt sich ein Wechsel. Und wenn erstmalig zusätzliche Zahlungen angekündigt werden - die über die 15,5 Prozent hinausgehen, weil Ihre Kasse mit dem zugewiesenen Geld nicht auskommt -, dann können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Normalerweise ist ein Kassenwechsel erst möglich, wenn Sie 18 Monate lang Mitglied einer Krankenversicherung waren. Die Versicherungen sind aber jetzt verpflichtet, ihre Mitglieder einen Monat vor der fälligen Zusatzzahlung schriftlich auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Dann müssen Sie für den Wechsel lediglich eine zweimonatige Kündigungsfrist beachten. Kündigen Sie fristgerecht, entfällt auch die Zahlung des zusätzlichen Beitrags. Dieser Beitrag wird ohnehin nicht für Kinder und mitversicherte Partner fällig.