Gesundheitsreform

Gesundheitsreform

Kassenpatienten erwartet ein Dickicht an Spezial-Tarifen

30.01.2009


Der Gesundheitsfonds ist seit Jahresbeginn Realität. Es ist abzusehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen kreativ werden, um ihren Versicherten neben der Standardversorgung individuelle Wahltarife anzubieten. Daher ist es ratsam, die eigenen Interessen im Auge zu behalten und die Möglichkeiten zum Kassenwechsel offen zu lassen.


Im Januar werden Rentner und 90% der Angestellten die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf ihrem Rentenbescheid oder Gehaltscheck nachlesen können: Jetzt fließen 15,5 Prozent von der Rente und dem Bruttoeinkommen in den Gesundheitsfonds, durch den die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

 

 

  1. Versicherungspflicht jetzt für alle!
  2. Ein verbindlicher Leistungskatalog für alle Kassen
  3. Wahltarife sorgen für individuellen Versicherungsschutz
  4. Freie Wahltarife bedeuten Kündigung erst nach drei Jahren
  5. Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
  6. Wechsel in private Kassen wird erleichtert - Achtung, Fristen!
  7. Der einheitliche Beitragssatz wird diskutiert


6. Wechsel in private Kassen wird erleichtert - Achtung, Fristen!

Privatversicherte und Menschen ohne Versicherung können jetzt in den neuen Basistarif der privaten Krankenkassen wechseln. Der Basistarif bietet eine medizinische Versorgung, die in etwa dem Versorgungsstandard der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Und auch die Höhe des Versicherungsbeitrags orientiert sich an den gesetzlichen Kassen: Der durchschnittliche Höchstbetrag von aktuell 500€ pro Monat darf nicht überschritten werden. Wie hoch der individuelle Beitrag ausfällt, richtet sich nur nach Alter und Geschlecht des Versicherten - ein Ausschluss von der Versicherung wegen spezifischer Krankheiten oder Risiken ist nicht möglich.

Wollen Mitglieder einer privaten Krankenversicherung in den Basistarif wechseln, sollten sie das in der Frist vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 tun. Nach dieser Frist können nur noch Bestandskunden, die älter als 55 Jahre alt sind, in den Basistarif wechseln und solche, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Prämie zu bezahlen.

Wer innerhalb der Übergangsfrist zum Basistarif seiner derzeitigen privaten Krankenkasse wechselt, profitiert von einer weiteren Neuregelung: Privatversicherte können ihre Rücklagen für den erhöhten medizinischen Versorgungsbedarf im Alter (Altersrückstellungen) in voller Höhe mitnehmen. Wechseln Privatversicherte innerhalb der Übergangsfrist in den Basistarif einer neuen Krankenkasse, dann werden die Altersrückstellungen nur zum Teil berücksichtigt. Wichtig zu wissen ist, dass Ärzte für die Behandlung von "Basistariflern" weniger Honorar erhalten als für andere Privatpatienten. Die Mediziner können in diesen Fällen nur den 1,8-fachen statt des 2,3-fachen Satzes berechnen.

Allen neuen Kunden privater Krankenversicherungen steht der günstige Basistarif ohne Fristen offen, unabhängig von der Höhe des Gehaltes. Wer mit seinem Gehalt seit 3 Jahren über der Pflichtgrenze von derzeit 48.600€ liegt und bisher freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann ebenfalls als neuer Kunde zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

 

 

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatz- versicherung Lücken schließen.

 

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