Zeit für den Umzug: Was Sie jetzt beachten müssen

Bauherren und Hauskäufern steht am Ende der Gesamtplanung noch eine große Aufgabe bevor: Der Umzug. Mit ein paar Tipps geht der Vorgang aber leicht von der Hand.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Vor und nach dem eigentlichen Umzug wartet noch viel Arbeit auf Sie – hier können Sie den Stress mit einer Umzugscheckliste aber minimieren.

    Was Sie beachten müssen ist unter anderem: Wie Sie Ihre Wohnung gestalten wollen, ob Sie neue Möbel mithilfe einer Finanzierung kaufen wollen und wie Sie die Wohnung einrichten. Tipps zu Wohnideen und dazu, welche Farbe zu Ihren Wänden passt, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hierbei können Vision Boards helfen, auf denen Sie sehen wie Ihre Möbel mit den geplanten neukaufen zusammenpassen.

    Schließlich können Sie sich nach dem Einzug bereits Gedanken darüber machen, ob Sie Informationen zur Wertsteigerung von Immobilien benötigen – beispielsweise wenn Sie Ihr Haus renovieren oder Ihr Haus modernisieren wollen.

    Was Sie vorab beachten müssen

    Zuerst zur Umzugscheckliste: Spätestens drei Monate vor dem eigentlichen Termin sollte die Liste stehen. Nehmen Sie so viele Details wie möglich auf – diese Punkte sind beispielsweise sinnvoll:

    • Rechtzeitige Kündigung Ihres Mietvertrags – drei Monate im Vorauss
    • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren
    • Keller und Dachboden entrümpeln – dazu müssen Sie beispielsweise Sperrmüll bestellen
    • Urlaubsantrag für den Umzugstermin – ggf. bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber auch die Möglichkeit für einen Tag Sonderurlaub
    • Organisation eines Möbeltransporters oder einer Spedition – am besten acht Wochen vor dem Stichtag
    • Umzugskartons leihen oder kaufen – teilweise gibt es auch einen entsprechenden Service von den Umzugsunternehmen
    • Antrag einer Halteverbotszone vor dem alten und neuen Heim
    • Babysitter für den Nachwuchs buchen
    • Reinigung der alten Wohnung
    • Kühltruhe und Kühlschrank der alten Wohnung abtauen
    • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser in der alten und neuen Bleibe notieren
    • Postnachsendeantrag bei Postamt abholen
    • Telefon ummelden
    • Adressänderung bei Ämtern, Versicherungen, Verträgen, Abos und im persönlichen Umfeld bekannt geben – denken Sie auch an die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und Kfz-Zulassungsstelle
    • Handwerkertermine vereinbaren – überlegen Sie sich im Vorfeld für welche Arbeiten Sie professionelle Hilfe benötigen, beispielsweise für den Anschluss von Elektrogeräten und das Verlegen von Kabeln
    • Beschriften der Umzugskisten – Packen Sie zunächst Kisten mit Gegenständen, die Sie nicht so häufig benutzen, Putzutensilien sollten griffbereit gehalten werden, da sie im neuen Zuhause als erstes benötigt werden

    Der Rundum-Service eines Umzugsunternehmens kostet etwa doppelt so viel wie ein Teilumzug mit einem Möbelspediteur. Ein konkreter Preis errechnet sich aus Ihrer Wohnungsgröße, der Kubikmeter-Zahl Ihrer Habe und der Entfernung zum neuen Heim. Pro Stunde werden etwa 30 Euro fällig.

    Alles in Eigenregie zu stemmen, ist selbstverständlich etwas billiger – dafür müssen Sie selbst mehr arbeiten oder ausreichend Freunde mobilisieren.

    Regionale Umzugsunternehmen vergleichen

    Um möglichst günstig umzuziehen, schadet ein Preisvergleich der Umzugsunternehmen nicht. 

    Mit einer Möbel-Finanzierung zur Traumeinrichtung

    Neben einer Baufinanzierung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung können Sie gegebenenfalls auch eine Möbel-Finanzierung beispielsweise über einen Ratenkredit in Betracht ziehen. Die zusätzlichen Raten sollten dabei unbedingt in Ihren Budgetplan passen und die Zinszahlungen Ihrer Immobilienfinanzierung nicht gefährden. Hierbei hilft die Aufstellung eines Haushaltsplans, der Ihnen einen genauen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft. 

    Umzugsplanung

    Üblicherweise können für das Zusammenräumen und Einpacken einer Zweizimmer-Wohnung etwa 3 bis 4 Tage eingeplant werden. Für das Packen eines Hauses mit etwa 3 Schlafzimmern sollten jedoch mindestens 5 Tage zum Packen kalkuliert werden. Planen Sie lieber ein oder zwei Tage zusätzlich ein, falls während des Umzugs etwas kaputt gehen sollte und Reparaturen anfallen.

    Auch nach den stressigen Zeiten vor dem Einzug in das neue Zuhause müssen viele Details beachtet werden. Schließlich müssen Sie noch Ihren Umzug planen: Dazu gehört es, bei der Post eine Adressänderung zu beantragen, einen Nachsendeauftrag zu stellen und Ihr Telefon umzumelden beziehungsweise einen neuen Telefonanschluss zu beantragen.

    Ein Nachsendeauftrag wird ebenso wie ein Telefonanschluss im Haus Kosten verursachen, die Sie zusätzlich berücksichtigen sollten – übrigens: Einen Nachsendeantrag können Sie auch online stellen. Zudem wird künftig ein Schornsteinfeger mit Kosten zu Buche schlagen. Seit 2013 haben Sie beim Schornsteinfeger aber freie Wahl. Ein Vergleich der Angebote kann deshalb Geld sparen.

    Antrag bei der Post: Die Adressänderung

    Der Antrag bei der Post für eine Adressänderung ist besonders wichtig: In diesem Zuge sollten Sie sogleich einen Nachsendeantrag stellen. Dies kann direkt online bei der Post erledigt werden und sollte mindestens zwei bis drei Wochen vor dem Umzug beantragt werden. Sie können wählen: Entweder wird Ihre Post sechs Monate oder zwölf Monate nachgesendet. Ab dem 1. Januar 2015 gelten für:

    • 6 Monate Nachsendeauftrag die Kosten von 19,90 Euro
    • 12 Monate Nachsendeauftrag die Kosten von 24,90 Euro
    • 24 Monate Nachsendeauftrag die Kosten von 34,90 Euro

    Trotzdem müssen Sie zwingend alle Unternehmen und Institutionen über Ihre neue Adresse informieren.

    Diese Unternehmen müssen Sie vermutlich informieren

    • Ämter und Behörden – besonders wichtig ist das Einwohnermeldeamt
    • Arbeitgeber, Kindergärten und Schulen
    • Krankenkasse
    • Bank
    • Versicherungen
    • Anbieter für Mobilfunk
    • Vereine - wie Ihren Sport- oder Automobilclub
    • Anbieter von Abonnements – zum Beispiel für Zeitungen und Zeitschriften
    • Rundfunkgebühren-Stelle – ehemals GEZ

    Am besten gehen Sie Ihre Kontoauszüge des letzten Jahres durch und überprüfen, von wem Sie regelmäßig Rechnungen bekommen oder für wen Daueraufträge eingerichtet sind. Mit den Informationen ergänzen Sie die Liste um Ihre individuellen Punkte – vergessen Sie darüber hinaus nicht, Ihre Freunde und Verwandte zu informieren. Hierbei kann eine einfache Rundmail Abhilfe schaffen. 

    Den Telefonanschluss beantragen: So bleiben Sie erreichbar

    Einen neuen Telefonanschluss zu beantragen beziehungsweise Ihr Telefon umzumelden, ist ein weiterer wichtiger Punkt auf Ihrer Umzugscheckliste. Damit Sie im neuen Heim erreichbar bleiben, sollten Sie mindestens zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstermin alles Nötige in die Wege leiten.

    Selbst in Zeiten von Mobiltelefonen ist der Zugriff auf ein Telefon mit Hausanschluss immer noch wichtig, bedenken Sie deshalb: Häufig kann ein Anschluss frühestens fünf Tage nach Eingang des Antrags, das Telefon umzumelden, aktiviert werden. Ziehen Sie innerhalb Ihres alten Vorwahlbereichs um, können Sie meistens Ihre alte Nummer für das Telefon mit Hausanschluss behalten.

    Schornsteinfeger: Sie haben freie Wahl

    In Ihrem neuen Heim benötigen Sie schließlich auch einen Schornsteinfeger: Die Kosten für die Dienstleistung sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt. In dem Dokument ist beispielsweise verankert, welche Arbeiten nötig sind und wie diese zu Buche schlagen.

    Kosten für den Schornsteinfeger unterscheiden sich meistens von Bundesland zu Bundesland. Muss viel erledigt werden, kann die Gebühr teilweise bis auf 50 Euro ansteigen. Seit 2013 haben Sie beim Schornsteinfeger freie Wahl und Sie können sich die günstigsten Angebote aus Ihrer Region sichern.

    Anbieter aus dem Ausland

    Wer in Grenzgebieten wohnt, kann bereits seit 2008 preiswerte Anbieter aus dem Ausland mit einigen Arbeiten beauftragen. Allerdings gehören einige Arbeiten weiterhin zum Hoheitsgebiet Ihres Bezirksschornsteinfegers:

    • Abnahme neu installierter Heizungsanlage
    • Inspektion neuer Kaminöfen
    • Überprüfen, ob eine unangemeldete Feuerstelle errichtet worden ist
    • Kontrolle neu errichteter Schornsteine

    Wohnung einrichten: Tipps für die eigenen vier Wände

    Ihre Wohnung gestalten Sie je nach Anordnung der einzelnen Räume immer anders. Da Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus aber Ihnen gehört, dürfen Sie Wohnideen und Farben natürlich so wählen, wie es Ihrem Geschmack entspricht. Bedenken Sie dabei aber, dass Ihre Wahl beispielsweise Einfluss darauf hat, ob ein Raum groß oder klein, warm oder eher kühl wirkt.

    Um den richtigen Stil zu treffen, lohnt sich also ein Blick in diverse Zeitschriften zum Thema. Ähnlich wie bei Möbeln können Sie auch Designelemente bei Bedarf mit einem Ratenkredit finanzieren. Doch auch hier gilt wieder: Die monatliche Zusatzbelastung sollte immer in Ihren Budgetplan passen.

    Wertsteigerung von Immobilien

    Schließlich können Sie Ihrem neuen Heim sogar eine Frischekur verpassen und investieren so in die Zukunft: Eine Wertsteigerung von Immobilien erreichen Sie, indem Sie Ihr Haus modernisieren beziehungsweise Ihr Haus renovieren. Grundsätzlich sind bereits alle drei Jahre bauliche Inspektionen sinnvoll, um langfristig die Wertsteigerung von Immobilien zu gewährleisten. Dadurch können Sie den Verschleißerscheinungen rechtzeitig begegnen.

    Darauf sollten Sie achten

    • Möglichen Schädlingsbefall an den Holzbauteilen
    • Defekte oder verrutschte Ziegel auf dem Dach
    • Verstopfung der Dachrinnen
    • Undichte Fenster und Türen sowie etwaige Putz- oder Farbschäden
    • Schimmelbildung
    • Risse in Wänden oder Böden

    Zusätzlich können Sie Ihr neues Heim energieeffizienter machen und etwa besser isolieren. Mit den passenden Maßnahmen sinken die Kosten für Strom sowie Ökostrom, Gas und Wasser – so bleibt Ihr Haus zukunftstauglich.

    Wie Sie die Kosten von der Steuer absetzen

    Maklergebühren, die Renovierung, Transportkosten und doppelte Mietzahlungen machen den Umzug häufig zu einer kostspieligen Angelegenheit. Wie und welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, ob der Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen geschieht.

    Diese Kosten können Sie beim berufsbedingten Umzug geltend machen

    Der Fiskus fördert vor allem den Umzug aus beruflichen Gründen. Arbeitnehmer können ihre Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen, Selbstständige als Betriebsausgaben. Die Umzugskostenpauschale beträgt 1.528 Euro für Familien und 764 Euro für Alleinstehende. Wenn Ihre tatsächlichen Umzugskosten die Pauschale übersteigen, können Sie diese auch voll von der Steuer absetzen, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen können. Absetzbar sind:

    • Maklergebühren: Diese sind nur für die Vermittlung der neuen Wohnung absetzbar. Wenn Sie Ihre alte Wohnung über einen Makler verkaufen oder vermieten, können Sie diese Ausgaben nicht geltend machen.
    • Doppelte Mietzahlungen: Wenn beispielsweise der Mietvertrag für die alte Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte, können Sie doppelte Mietzahlungen von der Steuer absetzen. Möglich sind bis zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung und sechs Monatsmieten für die alte Wohnung.
    • Transportkosten: Darunter fallen Kosten für die Spedition oder den Mietwagen sowie Reparaturkosten von Transportschäden. Wenn Sie ins Ausland umziehen, können Sie die Transportkosten bis zu Grenze absetzen.
    • Renovierungskosten: Streichen und Tapezieren von Wänden, Heizkörpern, Türen und Fenstern, Abbau und Anschluss von Herden, Heizgeräten und Beleuchtungsanlagen, Fernsehantennen.
    • Übernachtungskosten für maximal zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage sowie 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung.
    • Weitere Werbungskosten: Umschreiben von Personalausweis und Fahrzeug, neues Kfz-Kennzeichen, Telefonanschluss, am neuen Wohnort vorgeschriebene Mülltonnen, Nachhilfeunterricht für Kinder, wenn Sie durch den Schulwechsel im Unterricht Schwierigkeiten haben.

    Wann liegt ein beruflicher Umzug vor?

    Das Finanzamt akzeptiert einen Umzug dann als beruflich bedingt, wenn Sie für Ihren Arbeitsplatz an einen anderen Ort ziehen müssen, beispielsweise wenn Ihr Arbeitgeber seinen Standort verlegt oder Sie versetzt werden.

    Auch wenn sich durch den Umzug die Arbeitsbedingungen verbessern, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden, etwa wenn Sie vom neuen Wohnort aus täglich mindestens eine Stunde Zeit für den Arbeitsweg einsparen.

    Auch wenn Sie für einen neuen Job in eine andere Stadt ziehen, ist der Umzug berufsbedingt. Allerdings sollten Sie den Arbeitsvertrag schon vor dem Umzug unterschrieben haben, damit das Finanzamt die beruflichen Gründe akzeptiert. Ebenfalls anerkannt ist der Umzug bei einer Rückkehr aus dem Ausland.

    Kosten für den privaten Umzug von der Steuer absetzen

    Kosten für einen privaten Umzug lassen sich zumindest teilweise von der Steuer absetzen, und zwar als haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt allerdings nur für die Kosten für Spedition, Umzugshelfer, Maler und andere Handwerker, die das neue Domizil renovieren. Sie können davon 20 Prozent von der Steuer absetzen, maximal aber 4.000 Euro im Jahr.

    Dazu müssen Sie Ihrer Steuererklärung Kopien der entsprechenden Quittungen beilegen. Das Finanzamt will zudem meist einen Beleg sehen, dass das Geld auch wirklich bezahlt wurde. Dazu reicht in der Regel der entsprechende Kontoauszug Ihres Girokontos.

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