4. Kann ich einen Ratenkredit kündigen?
Ja, Sie haben das Recht einen Ratenkredit vorzeitig zurückzuzahlen, z.B. auch durch Aufnahme eines günstigeren Kredites bei einer anderen Bank. Die von Ihnen gezahlte Bearbeitungsgebühr wird Ihnen allerdings von der abgelösten Bank nicht zurückerstattet. Eine wesentliche Neuerung des europäischen Verbraucherkreditrechts beinhaltet, dass Sie während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit nun unbefristete Darlehensverträge jederzeit kündigen können. Grundsätzlich gilt also keine Kündigungsfrist. Eine solche kann zwar individuell vereinbart werden. Sie darf jedoch einen Monat nicht überschreiten.
Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit bei den meisten Banken Teilbeträge zurückzahlen. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit.
Die Bank kann bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Ratenkredits – wie bisher – eine Entschädigung („Vorfälligkeitsentschädigung“) verlangen. Verlangt die Bank eine solche, ist diese jedoch der Höhe nach begrenzt. Die Entschädigungsgrenze liegt bei höchstens einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder mehr. In den übrigen Fällen beträgt die Grenze 0,5 Prozent.