Ratenkredite

raus aus zu teuren Ratenkrediten

Zinsvergleich: Teure Kredite kündigen

13.03.2009

Sparen Sie sich hohe Zinsen! Wer seinen Ratenkredit nicht mehr benötigt oder ein günstigeres Angebot findet, darf den Kreditvertrag vor Ende der Laufzeit kündigen.

Endlich wieder flüssig: Der Chef spendiert einen Bonus, das Finanzamt erstattet Steuern, Sie versilbern erfolgreich Ihre Plattensammlung, gewinnen einen Rechtsstreit oder machen eine kleine Erbschaft. Wer sich über eine unverhoffte Finanzspritze freuen kann, sollte zunächst einen gründlichen Finanzcheck vornehmen. Sind noch Kredite offen? Dann bietet es sich an, das frische Geld zur Tilgung einzusetzen. Denn in der Regel kosten Dispo- oder Ratenkredite deutlich mehr Zinsen, als jede festverzinsliche Geldanlage abwerfen würde.



Kündigungsfristen im Überblick


Um Dispo- oder Überziehungskredite wieder glattzustellen, genügt es, das Geld auf dem Konto einzuzahlen. Die Bank verrechnet Zahlungseingänge sofort mit den aufgelaufenen Schulden. Ein Ratenkredit wird dagegen stets über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, üblich sind ein bis fünf Jahre. Während dieser Zeit tilgt der Bankkunde Kredit und Zinsen monatlich in festen Raten. Pluspunkt: Der verbindliche Tilgungsplan erleichtert nicht nur den konsequenten Schuldenabbau. Die Planungssicherheit belohnen die Banken zudem auch mit deutlich günstigeren Zinsen. Gut zu wissen: Auch einen Ratenkredit können Sie vorzeitig ablösen. Und eine wesentliche Neuerung des europäischen Verbraucherkreditrechts beinhaltet, dass Sie während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit nun unbefristete Darlehensverträge jederzeit kündigen können. Grundsätzlich gilt also keine Kündigungsfrist. Eine solche kann zwar individuell vereinbart werden. Sie darf jedoch einen Monat nicht überschreiten. Allerdings wird die beim Vertragsabschluss gezahlte Bearbeitungsgebühr (ca. ein bis zwei Prozent der Kreditsumme) meist nicht erstattet.

Die Bank kann bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Ratenkredits – wie bisher – allerdings eine Entschädigung („Vorfälligkeitsentschädigung“) verlangen. Verlangt die Bank eine solche, ist diese jedoch der Höhe nach begrenzt. Die Entschädigungsgrenze liegt bei höchstens einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder mehr. In den übrigen Fällen beträgt die Grenze 0,5 Prozent.


Zinsvergleich spart bares Geld


Auch wer keine Erbschaft macht, kann sich von überteuerten Krediten ganz einfach trennen. Wer sorgfältig die Zinsen vergleicht, findet oft bei einer anderen Bank ein deutlich günstigeres Finanzierungsangebot. „Viele Bankberater vergeben Kredite nach Gutsherrenart“, bestätigt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest. Selbst von Filiale zu Filiale ein- und derselben Bank können die Zinsen erheblich voneinander abweichen. Vermeintlich kleine Unterschiede summieren sich dabei schnell zu vielen tausend Euro zu Lasten des Kunden. Fazit: Auch wenn bei einer Umschuldung erneut Bearbeitungsgebühren anfallen, lässt sich durch den Wechsel zu einer günstigen Bank unterm Strich oft viel Geld sparen.

 

FinanceScout24.de-Tipp:
Neben der kompletten Tilgung sind bei vielen Banken auch Teilrückzahlungen möglich. Achtung: Zum Teil reduzieren die Banken nur die Tilgungssumme, berechnen aber weiterhin die vollen Zinsen auf den ursprünglichen Kreditbetrag. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank deshalb ausdrücklich nach einer anteiligen Zinsverrechnung.


Wenn Ihr Kreditvertrag über mehrere Jahre läuft, vergleichen Sie regelmäßig die Zinsen. Eine Umschuldung spart oft viel Geld. Der kostenlose Zinsvergleich von FinanceScout24.de verschafft Ihnen mit wenigen Klicks einen guten Marktüberblick.

 

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