Was Sie wissen müssen

1. Wer gilt als „selbständig“?

 

Als Selbständige gelten Personen, die eine Tätigkeit auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und Verantwortung ausüben. Sie sind nicht weisungsgebunden und können ihre Tätigkeit und Arbeitszeiten frei einteilen. Mindestens drei verschiedene Kunden müssen vorhanden sein. Handelt es sich bei dem Kunden um einen einzigen Auftraggeber, so spricht der Gesetzgeber von der „Schein-Selbständigkeit“. Unter Selbständige fallen zudem Freiberufler, Selbständige mit Gewerbeanmeldung und sonstige Selbständige.

 

 

2. Was ist das Besondere an dem Kredit für Selbständige?

 

Kredite für Selbständige werden anders berechnet als bei Angestellten. Während der Angestellte genaue Einkommensnachweise liefern kann, ist dies bei einem Selbständigen nicht möglich. Bei einem Angestellten kann die Bank exakt erkennen, wovon dieser das geliehene Geld zurückzahlt. Bei einem Selbständigen kann das monatliche Einkommen nicht sicher festgestellt, höchstens geschätzt werden. Die Prüfung der wirtschaftlichen Bonität erfolgt daher bei Selbständigen anhand anderer Unterlagen.

 

 

3. Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

 

Eingereicht werden müssen verschiedene Dokumente, die eine Rückzahlungssicherung für den Kreditgeber darstellen. Die Kreditgeber haben unterschiedliche Voraussetzungen, die bei einem Kredit für Selbständige erfüllt werden müssen. Bei den Unterlagen handelt es sich meist um eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Einnahmen- und Überschussrechnung bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung, die letzten drei Kontoauszüge als Nachweis für regelmäßiges Einkommen und evtl. eine Einkommenssteuererklärung. Außerdem darf kein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegen. Sind Sie bereits Selbständig, müssen Sie beweisen, dass Sie zwei Jahre lang erfolgreich Selbständig waren.

 

 

4. Fallen Zinsen und Gebühren bei Selbständigen höher aus?

 

Wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren ausfallen hängt von dem jeweiligen Kreditgeber ab. Einige Anbieter erhöhen die Bearbeitungsgebühren für Selbständige drastisch, andere machen keinen Unterschied zwischen Angestelltem und Selbständigen, solange die Rückzahlung sicher erscheint. Erkundigen Sie sich daher genau, bevor Sie übereilt einen Vertrag unterzeichnen.

 

 

5. Gelten für mich als Selbständiger andere Regelungen zur Ratenzahlung?

 

Um Ihnen gerade als Selbständigen eine bessere Planung der Zahlung zu ermöglichen, wird die monatliche Höhe der Ratenzahlung sowie die Laufzeit des Kredites vertraglich fest vereinbart. Dies ist für beide Seiten wichtig. Der Selbständige weiß exakt wieviel Geld er dem Kreditgeber monatlich schuldet. Nicht mehr und nicht weniger.

 

 

6. Was passiert, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann?

 

Das Ausfallrisiko ist bei Selbständigen höher als bei Angestellten, damit müssen Sie rechnen. Ihre Ratenzahlung ist vertraglich festgehalten, Sie müssen also die monatliche Summe zahlen. Wenn beispielsweise Zahlungen Ihrer Kunden noch offen stehen und Sie daher die monatliche Rate nicht vollständig zahlen können, reden Sie mit Ihrem Kreditgeber. Es können möglicherweise kleinere Raten vereinbart werden. Auch wenn Sie Aufträge für den kommenden Monat erhalten haben aber derzeit das Geld für die Raten nicht aufbringen können bleibt Ihnen nur der Gang zum Kreditinstitut: Wenn Sie vorher ordentlich Ihre Raten gezahlt haben kommt evtl. eine einmalige Aussetzung der Rate in Frage. Oder Sie finden jemanden, der für Sie bürgt bis Sie wieder selber zahlen können. Wenn gar kein Geld mehr vorhanden ist, muss leider Insolvenz angemeldet werden.

 

 

7. Wann brauche ich eine Kreditversicherung?

 

Eine Kreditversicherung wird benötigt, wenn Sie sich vor allen Eventualitäten schützen möchten, die zu einem Ausfall der Kreditzahlung führen könnte. Gerade für Selbständige ist eine Kreditversicherung interessant auch wenn sie eine zusätzliche Belastung bedeutet. Die Versicherung schützt vor Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und den Todesfall. Erkundigen Sie sich vorher und entscheiden Sie für sich. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditgeber keine Kreditversicherung andrehen, wenn Sie diese nicht wollen.

 

 

8. Wann handelt es sich um Kreditbetrug?

 

Es handelt sich um einen Kreditbetrug, wenn eine Täuschungshandlung vorliegt. Dies ist dann geschehen, wenn bei der Vorlage von wirtschaftlichen Verhältnissen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind. Nach §265b des Strafgesetzbuches ist eine Täuschungshandlung strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu drei Jahren verurteilt. Es handelt sich dabei um Wirtschaftskriminalität. Einen Kredit für Selbständige zu erhalten ist ein schwieriger Prozess. Aber selbst wenn es Ihnen womöglich zu einem Kredit verhilft - Sie sollten niemals falsche oder veränderte Unterlagen einreichen. Sie machen sich damit strafbar!

 

 

 

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