1. Wer gilt als „selbständig“?
Als Selbständige gelten Personen, die eine Tätigkeit auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und Verantwortung ausüben. Sie sind nicht weisungsgebunden und können ihre Tätigkeit und Arbeitszeiten frei einteilen. Mindestens drei verschiedene Kunden müssen vorhanden sein. Handelt es sich bei dem Kunden um einen einzigen Auftraggeber, so spricht der Gesetzgeber von der „Schein-Selbständigkeit“. Unter Selbständige fallen zudem Freiberufler, Selbständige mit Gewerbeanmeldung und sonstige Selbständige.