8. Wann handelt es sich um Kreditbetrug?
Es handelt sich um einen Kreditbetrug, wenn eine Täuschungshandlung vorliegt. Dies ist dann geschehen, wenn bei der Vorlage von wirtschaftlichen Verhältnissen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind. Nach §265b des Strafgesetzbuches ist eine Täuschungshandlung strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu drei Jahren verurteilt. Es handelt sich dabei um Wirtschaftskriminalität. Einen Kredit für Selbständige zu erhalten ist ein schwieriger Prozess. Aber selbst wenn es Ihnen womöglich zu einem Kredit verhilft - Sie sollten niemals falsche oder veränderte Unterlagen einreichen. Sie machen sich damit strafbar!