Wer oder was ist die SCHUFA?

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Wer oder was ist die SCHUFA

17.04.2009


Geld hat man zu haben, lautet eine alte Redensart. Und wer es nicht hat, muss es sich eben leihen. Kreditgeber gibt es zuhauf. Absichern können sie die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden, wenn sie Einblick in deren SCHUFA-Einträge erhalten. Dort listen sich negative und positive Einträge über vergangene und aktuelle Kredite.

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (SCHUFA) vermittelt zwischen Kreditgebern und –nehmern und ermöglicht so eine schnelle Geschäftsabwicklung im Interesse aller Beteiligten. Partner der SCHUFA sind unter anderem Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Telefongesellschaften und Vermieter. Nach eigenen Angaben hat die SCHUFA 433 Millionen Informationen von 93 Millionen Personen gespeichert. Personenbezogene Daten wie Namen, Geburtstag, Anschrift und vergangene Adressen werden in Verbindung mit kreditrelevanten Daten zu vertragsgerechten Geschäftsverläufen gelistet.

 

Wechselseitiger Schutz

 

Durch die angesammelten Kreditinformationen verhilft die SCHUFA zu einer sekundenschnellen Vertragsabwicklung. Die SCHUFA schützt den Kreditgeber vor Fällen von Zahlungsunfähigkeit. Die Kreditsicherheit des Kunden kann in kürzester Zeit überprüft werden und vereinfacht dadurch den Abwicklungsvorgang allgemein. „Kreditgeber können dank der SCHUFA-Auskunft darauf verzichten, von einem kauf- oder kreditwilligen Kunden zahlreiche Einzelnachweise über dessen Zahlungsfähigkeit zu verlangen und alle aufwändig zu überprüfen“, sagte Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA Holding AG. Wenn ein Kredit auf Grund des SCHUFA-Eintrags abgelehnt wird, ist dies vielleicht auch im Sinne des Verbrauchers. So wird er vor sich selbst und einer möglichen Überschuldung geschützt.

 

 

Das Score-Verfahren

 

So einleuchtend das Konzept der SCHUFA erscheinen mag: Über dem rosigen Bild der Schutzgemeinschaft liegt ein grauer Schleier. Denn die SCHUFA verwendet eine umstrittene Methode, um die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers vorherzusagen. „Score“ heißt das Verfahren, bei dem Prognosen über die Kreditsicherheit des Verbrauchers aufgestellt werden. Dabei werden Daten mit einer Vergleichsgruppe abgestimmt, die sich in übereinstimmender Lebenslage befindet. Je nach Zahlungsmoral der Mitglieder einer Gruppe erhält jeder von der SCHUFA erfasste Bürger eine individuelle Punktzahl. Je niedriger sie liegt, desto schlechter stehen die Chancen, einen Kredit zu erhalten. Das Problem dabei: Der Kreditnehmer kann seine eigene Punktzahl kaum beeinflussen, da der Allgemeinwert der Gruppe anhand von verschiedenen Faktoren ermittelt wird. „Selbst wer seinen Vertrag einwandfrei erfüllt, erhält womöglich einen schlechten Score-Wert, nur weil einige aus der Gruppe in der Vergangenheit ihre Kredite nicht bezahlt haben", kritisiert Thomas Petri von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Der eigene Scorewert ist für Verbraucher nicht einsehbar, nur für potentielle Kreditgeber.

 

 

Kreditanfrage und Konditionsanfrage

 

Eine Veränderung seitens der SCHUFA hat sich positiv auf das Score-Verfahren ausgewirkt. Seit 2007 gibt es die Unterscheidung zwischen „Konditionsanfrage“ und „Kreditanfrage“. Kreditnehmer haben die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Banken über Kreditkonditionen zu erkundigen, ohne dass diese Anfrage in ihren Scorewert einfließt. Die Konditionsanfrage ist zehn Tage lang für Kreditinstitute und ein Jahr lang für den Verbraucher einsehbar. Stellt der Verbraucher allerdings konkrete Kreditanfragen, wird dies in der SCHUFA Datenbank als „Anfrage Kredit“ vermerkt und wirkt sich negativ auf den eigenen Scorewert aus.

 

 

Im Fokus der Datenschützer

 

Datenschützer kritisieren seit einiger Zeit die Datenanhäufung der SCHUFA. Negativeinträge bleiben drei Jahre lang gelistet, selbst wenn sich die Angelegenheit bereits zwischen den Vertragspartnern geklärt hat. Unbezahlte Forderungen, Angaben aus Insolvenzverfahren, Missbrauch von Girokonten usw. werden gespeichert. Immer häufiger kommt es bei dem riesigen Datensatz zu Fehlern. Kontrollieren können Verbraucher ihre Eintragungen durch eine Selbstauskunft. Diese erfolgt per Online-Abfrage oder in einem persönlichen Gespräch. Stellt sich heraus, dass ein Datensatz falsche oder unvollständige Informationen beinhaltet, kann der Geschädigte dies der SCHUFA mitteilen. In Absprache mit dem Vertragspartner wird die Information korrigiert.

 

 

Kreditablehnung

 

Wer berechtigte Negativeinträge in der SCHUFA-Datenbank hat, muss mit der Ablehnung eines Kreditantrags rechnen. Der Kreditgeber schätzt den Antragsteller als nicht kreditsicher ein und der Vertrag kommt nicht zustande. Einerseits erscheint das hinterhältig und unfair dem Verbraucher gegenüber, andererseits muss der Kreditgeber sicherstellen, dass das geliehene Geld auch wirklich zurückgezahlt werden kann. Doch was passiert, wenn der Kreditgeber auf Grund anhäufender Negativeintragungen einen Kredit verweigert, den man unbedingt braucht? Hier stellen schufafreie Kredite eine hervorragende Alternative dar.

 

 

Kredite ohne SCHUFA

 

Entscheidet man sich für einen Kredit ohne SCHUFA, sollte man sich genau darüber informieren. Einige offerierten Kredite ohne SCHUFA beinhalten verdeckte Kosten. Nicht nur der eigentliche Zinssatz muss daher genau unter die Lupe genommen werden, auch die Bearbeitungsgebühren und Nebenkosten müssen Beachtung finden. Wer bei Kreditanträgen Probleme anhand der SCHUFA-Einträge bekommt, sollte zunächst per SCHUFA-Selbstauskunft herausfinden, welche Daten dort über ihn gespeichert sind. Anhand dessen kann man besser mit dem potenziellen Kreditgeber argumentieren und andere Unterlagen zur Kreditsicherung vorlegen. Ist der Verhandlungspartner noch immer nicht von der Kreditwürdigkeit überzeugt, stellt ein kostenloser und unabhängiger Kreditrechner für Kredite ohne SCHUFA eine Alternative dar.

 

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in unserem Kredit Ratgeber oder in unserem Artikelarchiv Kredite und Finanzierung.

 

 

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