Bei der Schufa werden sowohl positive als auch negative Merkmale gespeichert. Ein positiver Vermerk bei der Schufa erfolgt dann, wenn im Falle eines Kredits die fälligen Raten vom Schuldner regelmäßig bedient wurden. Der Kunde weist somit Erfahrung mit Krediten auf und ist in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Problematisch wird es dann, wenn es zu zwischenzeitlichen Zahlungsstörungen kommt, die eingetragen wurden. Dabei kann es passieren, dass nicht jeder Eintrag nachher als erledigt vermerkt wird. Beispiel: Ein Schufa-Vertragspartner überlässt einem Inkassobüro das Eintreiben der Forderung, welches nicht Schufa-Mitglied ist. Die Forderung wird bezahlt, der Vermerk bleibt aber aus. In diesem Fall hilft eine Eigenauskunft: Sie zeigt die aktuellen Schufa-Vermerke an und man kann den Vertragspartner auffordern, den Erledigungsvermerk nachzutragen. Theoretisch kann man dies bei der Schufa direkt auch verlangen, wenn die entsprechenden Nachweise erbracht werden.
Problematisch wird es dann, wenn der Kreditwunsch aufgrund der negativen Schufa abgelehnt wird. Dann bleibt häufig nur der Weg zu einem Kredit ohne Schufa. Bei den Banken, die Kredite ohne Schufa einräumen, gibt es unterschiedliche Bedingungen. Bei Bon-Kredit heißt es beispielsweise, dass der Kreditsuchende zwischen 18-75 Jahre alt sein sollte, einen Wohnsitz in Deutschland sowie ein regelmäßiges Einkommen (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner oder Selbstständige) haben sollte. Wer kein regelmäßiges Einkommen vorweisen kann wie z.B. Arbeitslose, HartzIV-Empfänger, Existenzgründer, Studenten oder Hausfrauen, benötigt einen Mitantragsteller, der ein Einkommen vorweisen kann. Ein negativer Schufa-Eintrag sei hingegen für einen Kredit in der Regel kein Problem.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in unserem Kredit Ratgeber oder in unserem Artikelarchiv Kredite und Finanzierung.