Unter dem Begriff Aberdepot (auch als Stückedepot bekannt), versteht man eine ungewöhnliche Wertpapierverwahrungsform, bei der das Eigentum an den Wertpapieren auf die verwahrende Kreditinstitution übergeht. Der Depotkunde hat einen Anspruch nur auf die Rückgabe von bestimmten Wertpapieren nach Art und Zahl. Da ein Aussonderungsrecht nicht besteht, kann der Depotkunde beim Fall einer Bankpleite lediglich beanspruchen, aus der Konkursmasse der Depotbank befriedigt zu werden.