Wenn ein Gut erworben wird, dann veraltetet es nach einer bestimmten Zeit. Danach muss das Gut bzw. eine verbesserte Version erneut erworben werden. Aus steuerlicher Sicht ist dies nicht unwichtig: Das Finanzamt legt nämlich in speziellen AfA-Tabellen die durchschnittliche Lebens- und Nutzungsdauer eines Gutes fest und verlangt von dem Käufer, dass er die Kosten für dieses Gut nicht auf einmal als Ausgabe ansetzt, sondern über diesen Zeitraum gestückelt – degressiv oder linear - ,,von der Steuer absetzt", sprich: als Ausgaben ansetzt. Nur Güter bis zu einem bestimmten Geldbetrag können auf einen Schlag geltend gemacht werden. Für Immobilien gilt entsprechend eine recht langwierige Abschreibung der Herstellungskosten.