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Haftpflichtversicherung

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Absetzung für Abnutzung

"Absetzung für Abnutzung" (Afa) ist der steuerliche Fachbegriff für die Geltendmachung von Gütern als Ausgabe vor dem Finanzamt. Das Finanzamt akzeptiert auf Grundlage der so genannten Afa-Tabelle Nutzungsdauern von Gütern, also von Herstellungs- und Anschaffungskosten von Immobilien. Die Ausgaben dafür dürfen nicht auf einem Schlag "von der Steuer abgesetzt werden", sondern müssen jahrelang gestückelt werden. Sie fließen dabei als Betriebsausgaben in der Bilanz oder als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung ein.

 

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