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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.
 

Abteilung I-III

Für jeden Immobilienbesitzer und -erwerber sind die drei Abteilungen des Grundbuchs entscheidend. Denn das Grundbuch klärt detailliert über Besitzrechte und finanzielle Belastungen und Beschränkungen einer Immobilie auf. Das Grundbuch ist dabei in die Abteilungen 1 bis 3 unterteilt: In der ersten Abteilung werden die konkreten Eigentumsverhältnisse an der Immobilie aufgeschlüsselt. Auch der Grund des Eigentums(-erwerbs) steht hier. In der zweiten Abteilungen werden alle sonstigen Lasten und Beschränkungen einer Immobilie aufgezeichnet. Beispielsweise ist hier ein Nießbrauchrecht verzeichnet, welches dem Inhaber möglicherweise ein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht zugesteht.Die dritte Abteilung ist sehr wichtig, denn hier stehen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden einer Immobilie.

 

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