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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.
 

Abtretung

Eine Abtretung ist im Prinzip ein Gläubigerwechsel. Der alte Gläubiger (Zedent) überträgt dabei das Pfandrecht an einer Immobilie und die Rechte aus der Schuldentilgung an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Abtretung dabei bei der Umschuldung einer Rolle. Die Grundschuld wird dabei von dem einen Kreditgeber auf den nächsten übertragen und damit auch das Recht, im Falle einer Nichteinhaltung der Schuldentilgung eine Zwangsversteigerung der Immobilie anzustrengen. Ein andere Form der Abtretung ist es, wenn ein Kunde die Rechte an einer Kapitallebensversicherung an einen Dritten abtritt.

 

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