Sofern eine Person oder Gesellschaft ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) erwirbt, erhält er oder sie zur Dokumentation dieses Rechtes eine Aktie. Die Aktie ist also ein Wertpapier. Das besondere an einer Aktie ist, dass der Aktienkäufer zwar Miteigentümer ist, aber nicht ,,unternehmerisch" mit seinem eigenen Vermögen für etwaige schlechte Unternehmensentwicklungen haftet. Er verliert maximal das für die Aktie bezahlte Geld. Darüber hinaus erwirbt der Anleger aber Anspruch auf Dividenden und Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung. Auf der Hauptversammlung kontrolliert er den Kurs eines Unternehmens, wobei die Mehrheit der Anteile darüber bestimmt.Ein Unternehmen beschafft sich durch die Ausgabe von Aktien Geld, dabei entspricht das Grundkapital eines Unternehmens dem Nennwert aller ausgegebenen Aktien.