Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden zusammen mit dem gewählten Tarif die Kernpunkte eines jeden Versicherungsvertrages. Sie gliedern sich in die (brancheneinheitlichen) Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung und die Versicherungsbedingungen, die nur für den jeweiligen Versicherer und Tarif gelten. Da die Unterschiede zwischen den Unternehmen an dieser Stelle mitunter eklatant sind, lohnt sich ein ausgiebiger Vergleich im Vorfeld des Vertragsschlusses. Vorsicht: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife können unter bestimmten Voraussetzungen auch für bestehende Versicherungen geändert werden, soweit sie Bestimmungen über Versicherungsschutz, Pflichten des Versicherungsnehmers, sonstige Beendigungsgründe, Willenserklärungen und Anzeigen sowie Gerichtsstand betreffen. Individuelle Vereinbarungen die ein Versicherungsnehmer mit de Versicherungsunternehmen getroffen hat, etwa über die Höhe eines Risikozuschlages, haben Vorrang vor den AVB.