Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Altersteilzeit ermöglicht dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Der Arbeitnehmer kann Altersteilzeit beantragen, sofern er: das 55. Lebensjahr vollendet hat, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne des SGB III gestanden hat. Es gibt zwei Modelle der Altersteilzeit: Blockmodell: In der ersten Hälfte des Arbeitsteilzeitverhältnisses arbeitet der Arbeitnehmer in vollem Umfang, in der zweiten Hälfte ist er freigestellt.Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit wird während der Dauer des Arbeitsteilzeitverhältnisses um 50% reduziert.