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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.
 

Altersteilzeit

Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Altersteilzeit ermöglicht dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Der Arbeitnehmer kann Altersteilzeit beantragen, sofern er: das 55. Lebensjahr vollendet hat, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne des SGB III gestanden hat. Es gibt zwei Modelle der Altersteilzeit: Blockmodell: In der ersten Hälfte des Arbeitsteilzeitverhältnisses arbeitet der Arbeitnehmer in vollem Umfang, in der zweiten Hälfte ist er freigestellt.Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit wird während der Dauer des Arbeitsteilzeitverhältnisses um 50% reduziert.

 

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