Das deutsche Gesundheitswesen gliedert sich in zwei Teilbereiche: Den ambulanten und den stationären Sektor. Unter ambulanter Behandlung versteht man die vom Arzt in seiner Praxis oder im Krankenhaus bzw. in der Wohnung des Patienten ausgeübte Heilbehandlung. Dazu gehören zum einen Beratungen und Untersuchungen, aber auch Sonderleistungen wie etwa diagnostische Maßnahmen, Injektionen oder Laboruntersuchungen. Die stationäre Versorgung umfasst jene Behandlungen, die einen längeren Krankenhausaufenthalt erfordern. Private Krankenversicherer bieten für jeden Teilbereich unterschiedliche Tarife an; im ambulanten Sektor wird zudem meist zwischen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen unterschieden.