Wenn beim Effektivzinssatz eine Veränderung des Zinssatzes aufgrund verschiedener Faktoren nicht für die komplette Kreditlaufzeit festgelegt wird, dann spricht man von ,,anfänglicher effektiver Jahreszins". Er basiert auf dem Effektivzinssatz, in dem viele ,,Nebengebühren" neben dem Nominalzinssatz schon eingerechnet sind. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Preisangabenverordnung (PangV).