Unter dem Begriff der Anschlussheilbehandlung fallen stationären Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, die sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung anschließen. Ziel die allmähliche, ärztlich überwachte Heranführung eines Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Klinik. Am häufigsten finden Anschlussheilbehandlungen im Bereich der rehabilitativen Therapie statt. Tipp: Sobald der Arzt den Patienten über die Notwendigkeit einer Anschlussheilbehandlung informiert, sollte dieser seinen Renten- oder sonstigen Versicherungsträger informieren. Grund: Die Leistung des Versicherungsträgers muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Falls der Renten- oder sonstige Versicherungsträger Leistungen ganz oder teilweise ablehnt, zahlen einige PKV Unternehmen freiwillige Leistungen. Auch diese Frage sollten die Kunden unbedingt im Vorfeld der Reha-Maßnahmen klären.