Mit einem Antrag an die Versicherungsgesellschaft eröffnet der Antragsteller seine Wünsche bezüglich des Versicherungsschutzes. An die muss er sich nach Einreichung für die Dauer eines Monats halten. Die Versicherungsgesellschaft prüft den Antrag und nimmt ihn innerhalb von zwei Wochen an, lehnt ihn ab oder macht ein eigenes Angebot zu anderen Bedingungen. Bei den Kfz-Versicherungen gilt ein Antrag als angenommen, wenn der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung oder den Versicherungsschein erhält. Bei der Kraftfahrthaftpflichtversicherung gilt der Antrag angenommen, wenn die vorläufige Deckung innerhalb von zwei Wochen nicht gekündigt wird.