Interessenten für eine private Krankenversicherung sind an ihren Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung sechs Wochen gebunden. Stellen sie gleichzeitig einen Antrag auf Wartezeiterlass aufgrund einer ärztlicher Untersuchung, beginnt die Frist am dem Tag, an dem der Untersuchungsbefund beim Versicherer eingeht, also in der Regel spätestens 14 Tage nach der Antragstellung. Vorsicht: Geht der Untersuchungsbefund nicht fristgerecht ein, bleiben die Versicherten an die Wartezeiten gebunden.