Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet die Interessenten für eine private Krankenversicherung, vor Abschluss des Vertrages alle ihnen bekannten Umstände anzuzeigen, die das Versicherungsrisiko in ihrem konkreten Fall beeinflussen können. Relevant sind alle Umstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich und schriftlich fragt, vor allem Informationen zum Gesundheitszustand und zu bestehenden Vorerkrankungen. Vorsicht: Der Antragsteller kann sich nicht darauf berufen, er habe etwaige Krankheiten oder Beschwerden für unerheblich gehalten. Welche Informationen relevant sind, entscheidet allein das Versicherungsunternehmen. Das Unternehmen hat auch ein Recht darauf, gesundheitliche Veränderungen zwischen dem Stellen des Antrages und dem endgültigen Vertragsschluss zu erfahren. Und: Wer auf eine Gesundheitsfrage nicht antwortet, muss sich so behandeln lassen, als habe er die Frage nach bestehenden Beschwerden verneint. Hat ein Kunde die Anzeigepflicht verletzt, muss er damit rechnen, dass das Unternehmen vom Versicherungsvertrag zurücktritt und dieser damit rückwirkend unwirksam wird.